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Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
(BioStoffV) heranzuziehen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier die TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen".Nach dem Punkt 5.4.1 "Bauliche hygienische Maßnahmen" der TRBA 220 sind u.a. folgende bauliche Maßnahmen im Sinne hygienischer ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 21512
werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Grund seiner durchgeführten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz) eine Bewertung der Tätigkeiten im Außendienst durchzuführen. Hierbei sollte er die Erkenntnisse des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen. Dabei ist auch zu bewerten, ob für die Arbeit Arbeitskleidung vorgesehen ist, oder ob die Arbeitskleidung nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
ausgesetzt und welche Abhilfemaßnahmen vorgesehen sind. Für die in der Baustellenverordnung (BauStellV) genannten Baustellen sind im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
sich unter dem Punkt 6.In der Kommentierung zum Arbeitsstättenrecht wird ebenfalls ausgeführt, dass besondere Waschräume zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeit, Hitzearbeit, Arbeit in Nässe) oder gesundheitliche Gründe (z. B. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen) erfordert. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass ein Waschraum stets ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
und warmes Wasser und Ablagemöglichkeiten für Schutzkleidung vorhanden sein.Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist zu überprüfen, ob aus hygienischen Gründen (ggf. auch aus Rechtsbereichen außerhalb des Arbeitsschutzes) die weitergehendere Forderung umgesetzt werden muss, oder ob alternative Lösungen, die die gleiche Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
in der Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG) festzulegen.Bei einer Berufsbekleidung (betriebliche Uniformen), die bei der Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers von den Beschäftigten zu tragen ist und das Ablegen der eigenen Straßenkleidung erfordert, handelt es sich um besondere Arbeitsbekleidung.Den Beschäftigten ist es nicht zuzumuten, im Arbeits- oder einem allgemein zugänglichen Raum mehr ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
TätigkeitenKategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit."Wenn die Tätigkeit in die Kategorie B oder C fällt ...
Stand: 08.09.2023
Dialog: 24700
Eine Einordnung oder die Nennung von konkreten Beispielen ist uns leider nicht möglich, da sowohl in der ASR A4.1 - Sanitärräume als auch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht weiter definiert wird, was unter mäßig schmutzenden, stark schmutzenden oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten gemeint ist. Somit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, welcher Kategorie ein ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
Die Regelungen für Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
werden müssen:"...Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach Nummer 4 Absatz 10 gilt:"Durch Einrichtungsgegenstände oder bauliche Einrichtungen in Sanitärräumen dürfen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (z. B. durch Schnitt- oder Stoßkanten oder durch die Möglichkeit zur Ansammlung von Krankheitserregern) nicht gefährdet ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich, sind zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig." Fazit: Die Aufstellung von Kleiderschränken in einem Toilettenvorraum ist nicht zulässig, diese sind in einem Umkleideraum aufzustellen. Das Mindestmaß für Kleiderschränke beträgt ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
Anforderungen an Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es: "(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
: Die Arbeitsstättenverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen worden ist und somit grundsätzlich auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte und Arbeiter) gilt. ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192