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der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
einzelne Büroräume erreicht werden).Auf die Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Unterkünfte für Mitarbeiter: "Arbeitssättenregel" und "Ihre Verantwortung als Betreiber" weisen wir hin. ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
Maßgebliche Arbeitsschutzvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die ArbStättV verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.Soll in einer Arbeitsstätte eine Betriebsfeier stattfinden, sind für die dort Beschäftigten ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
Maßgebliche Arbeitsschutzvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Die Arbeitsstättenverordnung verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen (siehe auch die Informationen der BAuA zum Thema Arbeitsstätten).Soll in einer Arbeitsstätte ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
gestellt werden, diese Vorschriften unberührt bleiben. In der ASR A2.3 wird unter Punkt 4 ebenfalls auf das Verhältnis der unterschiedlichen Rechtsbereiche eingegangen. "(1) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich weitergehende ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
Es wird empfohlen, Erntehelfern Wasser/Getränke zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe außerhalb der bebauten Fläche.Der Unternehmer muss nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Beim Errichten und Betreiben einer Arbeitsstätte muss ein Arbeitgeber die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV einhalten.Gemäß ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen .... und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass Toilettenräume ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
zu kommen, deshalb als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu werten.Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten (inkl. Verkehrswege) so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Tageslichteinfalls (Anhang Nr. 3.4 Abs. 2), gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen (Anhang Nr. 3.5 Abs. 2) etc.).§ 4 Abs. 5 der ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen hat. Dies wird in Ziffer 5.4 Abs. 4 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 4.4 (ASR A 4.4 - Unterkünfte) nochmals ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Ausnahmen für Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder speziell Hochspannungsmaste werden nicht aufgeführt. Arbeitsstätten sind unter anderem Orte im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Antwort nachzulesen:"Eine Verpflichtung zur Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten schreibt die Arbeitsstättenverordnung nicht vor. Jedoch hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 ArbStättV durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die Technischen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761