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Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hi ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
zur Arbeitsstättenverordnung, Bundesrat Drucksache 506/16 vom 8.09.16, dort auf S. 24 ff. zu Nummer 3, undLASI-Veröffentlichung 40 (LV 40) Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, dort in5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4 ArbStättV) und6. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43795
neu bekannt gemacht worden sind." In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" Artikelnummer A225 des BMAS ist ab Seite 59 ff. noch folgendes nachzulesen:"Die Übergangsvorschrift in § 8 Absatz 1 Satz 1 der ArbStättV entstammt noch der ArbStättV aus dem Jahr 1975 (§ 56), die erstmals im Mai 1976 in Kraft getreten ist. Der § 56 der alten ArbStättV regelte in eingeschränkter Form den Bestandsschutz ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
ermittelt und festgelegt werden, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen.Nach der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
. 2 Arbeitsschutzgesetz. Bei Beschäftigung von Jugendlichen (unter 18 Jahre) ist zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Die Anwendung des Arbeitsstättenrechts führt aber nicht zur Nichtanwendung der Schulbaurichtlinie. Vergleiche § 3a Abs. 4 Arbeitstättenverordnung. Die Schulbaurichtlinie regelt den Brandschutz und weitere sicherheitsrelevante Bereiche in Schulgebäuden. Sie gilt ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen.2. Auch in Arbeitsstätten, in denen die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes nicht erforderlich ist, kann eine Evakuierungsübung sinnvoll ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen.2. Auch in Arbeitsstätten, in denen die Erstellung eines Flucht ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
zu erreichen. Ein Bestandsschutz für Sicherheitszeichen nach älteren Vorschriften ist deshalb nicht gegeben. Die von der ASR A1.3 in Bezug genommenen Normen sind mittlerweile mehr als 8 Jahre alt. Es besteht daher auch keine Notwendigkeit mehr, Bestandsschutz verlangen zu wollen, da eine Investition in normgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach einer solch langen Zeit unter keinen ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
In NRW erteilen die Bauaufsichtsbehörden seit dem 01.04.2013 die Baugenehmigungen, ohne Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) verbunden mit dem Hinweis, dass die Belange des Arbeitsschutzes von den Bauherrinnen und Bauherrn zu beachten sind.Hinweise:Auf den Praxishinweis PH 47 der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen möchten ...
Stand: 20.03.2020
Dialog: 1172
- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42395
der ArbStättV unter Nr. 5 Folgendes ausgeführt:"Der Begriff „Arbeitsplätze“ ist im Vergleich zur früheren Fassung der Arbeitsstättenverordnung weiter gefasst:Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen mehr (Begriffsbestimmung in der LV 40, Stand 2009: mindestens zwei Stunden arbeitstäglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr). Die zeitliche ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Die Landesbauordnungen sind Gesetze der Länder und gelten unabhängig von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen ist der Bauherr grundsätzlich verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Treten bei der Gegenüberstellung mit der Landesbauordnung ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 1859
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stellt an Ausbildungsplätze keine gesonderten Anforderungen (weitere Informationen und Hilfestellung hierzu liefert u. a. die Seite "Arbeitsstätten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).Werden Jugendliche beschäftigt, sind hiervon unabhängig jedoch die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu beachten - siehe ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 15716
die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann zur Orientierung auf die Regelungen der ArbStättV zurückgegriffen werden. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.).Die Nichterfüllung ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 1235