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Inwieweit werden die staatlichen Arbeitsschutzbehörden bei Genehmigungsverfahren/Bauanträgen beteiligt?
KomNet Dialog 1172
Stand: 20.03.2020
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)
Frage:
Ich will einen Imbissanhänger in einem Gewerbegebiet eröffnen. Daher mußte ich einen Bauantrag stellen. Inwieweit ist es richtig, dass die Kreisbaubehörde die Arbeitsschutzbehörde an dem Genehmigungsverfahren mit beteiligen muss?
Antwort:
In NRW erteilen die Bauaufsichtsbehörden seit dem 01.04.2013 die Baugenehmigungen, ohne Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) verbunden mit dem Hinweis, dass die Belange des Arbeitsschutzes von den Bauherrinnen und Bauherrn zu beachten sind.
Hinweise:
Auf den Praxishinweis PH 47 der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen möchten wir hinweisen.
Über die Vorgehensweise in anderen Bundesländern als NRW liegen uns keine Informationen vor. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.