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), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Informationen zu Treppen finden sich dort in Abschnitt 4.5. Folgende Absätze sind für Ihre Frage besonders relevant:"(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" sowie in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen: Teil 3 Treppen, Treppenleitern und Geländer weisen wir hin. ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Verkehrswege Folgendes:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Ein Verkehrsweg, den Beschäftige bei der Arbeit benutzen, ist Teil der Arbeitsstätte, für den die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gültig ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).Die ArbStättV trifft zu Verkehrswegen unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV folgende Regelung:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern, Steigeisengänge und Laderampen. Verkehrswege sind keine Arbeitsplätze. Auf Verkehrswegen können jedoch temporär Arbeitsplätze ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
nicht unterschreiten.(3) Laderampen müssen über geeignete Auf- bzw. Abgänge verfügen. Wenn betriebstechnisch möglich, sind Auf- bzw. Abgänge als Treppen oder als geneigte sicher begeh- oder befahrbare Flächen auszuführen. Die Auf- bzw. Abgänge sollen möglichst nahe an den Be- und Entladestellen angeordnet sein. (4) Laderampen mit einer Länge von mehr als 20 m müssen, sofern betriebstechnisch möglich ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:"Treppen müssen • mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein, • auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt, und zusätzlich ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 19450
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs der ArbStättV genannte ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Anzuwenden ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen." führt dazu aus:"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
zu beurteilen.Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten.Unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu Verkehrswegen nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummmer 1.8 folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254