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Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter Abschnitt 4.4 ist dort nachzulesen:"(1) Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Arbeitsstätten muss die lichte Mindesthöhe über Verkehrswegen mindestens 2,10 m betragen." Zur Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen trifft die ASR A1.8 unter 4.4 (1) folgende Aussage:"Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
(ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Hierbei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
, an jedem Endbereich einen Abgang haben.(5) Besteht die Gefährdung, dass Personen oder Flurförderzeuge abstürzen können (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“), müssen folgende Verkehrsbereiche durch Umwehrungen – vorzugsweise durch Geländer – gesichert sein:1. Laderampenkanten, insbesondere Bereiche, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, 2 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Anzuwenden ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
(Nummer 2.3)."Weitere Informationen sind der ASR A1.8 "Verkehrswege" zu entnehmen. In Abschnitt 4.1 Absatz 1 ist Folgendes nachzulesen:"Damit im späteren Betrieb von Verkehrswegen keine Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen, ist bereits bei der Planung von Verkehrswegen die Art des Betriebes zu berücksichtigen, beispielsweise beim Einsatz von Flurförderzeugen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
kann ein Höhenunterschied von ≤ 4 mm ohne Ausgleich (Rampe/Treppe) als zulässig angesehen werden, sofern keine Gefährdungen für Sicherheit undGesundheit der Beschäftigten davon ausgeht. ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
oder müssen für die Benutzung durch die Beschäftigten gesperrt werden. Der Arbeitgeber sollte im Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen auf die Gefährdungen bei Schnee und Glatteis auf Verkehrswegen hinweisen und an ein entsprechend sicherheitsgerechtes Verhalten (z.B. geeignetes Schuhwerk) appellieren.Hinweis:Der Arbeitgeber hat neben der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
und der ergriffenen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sicher sind (siehe § 4 Abs. 1 BetrSichV). Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 3 BetrSichV zu ermitteln und die sich daraus ggf. ergebenden erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.Weiterhin ist die Nummer 3 des Anhangs 1 zu beachten.Weitere Informationen finden Sie in der TRBS 2121 "Gefährdung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
kann zur Vermeidung von Quetschgefahren die Geländerhöhe bis auf 0,7 m herabgesetzt werden."Bezogen auf die Fragestellung bedeuten die v. g. Ausführungen, dass auf dem Laufsteg eines Kranes kein Spalt vorhanden sein darf, sondern dass der Laufsteg mindestens 0,4 m breit und mit Fußleiste und Geländer gesichert sein muss.Mögliche Gefährdungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind grundsätzlich auf der Grundlage ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
". Nach Abschnitt 4.1 Absatz 4 dürfen die Schrägrampen für den Fahr- und Gehverkehr in Abhängigkeit von der Art der Nutzung die in Tabelle 1 aufgeführten Neigungen nicht überschreiten.In Abschnitt 4.7 Absatz 5 ist festgelegt, dass bei einer Gefährdung durch Absturz für Personen oder Flurförderzeuge (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“) die Seiten ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Nach Abschnitt 4.1 Absatz 6 gilt:"Beschäftigte müssen auf Verkehrswegen vor Gefährdungen durch Absturz oder durch herabfallende Gegenstände, umstürzende Lasten ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
0,20 m anzusetzen. Die lichte Höhe muss über die gesamte Breite des Verkehrsweges, der von Transportmitteln genutzt werden kann, eingehalten werden.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hierbei ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
der Technischen Regeln für Arbeitsstätten abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen. In diesem Fall muss er die ermittelten Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, auf andere Weise so beseitigen oder verringern, dass damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Schutz ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922