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Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen m ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen m ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, in Ihrem Fall die (inzwischen zurückgezogene) DGUV Information 208-006 herangezogen werden. Wenn dort, wie unter dem Punkt 14.6 beschrieben wird, an eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen darf, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m hat, ist unserer ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Mitwirken der Beschäftigten verhindert, z. B. eine Umwehrung (siehe auch Punkt 3.8) oder Abdeckung.3.8 Umwehrung ist eine Einrichtung zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturz, z. B. Brüstung, Geländer, Gitter oder Seitenschutz. Im Gegensatz zum meist durchbrochenen Geländer handelt es sich bei einer Brüstung um eine geschlossene, in der Regel massiv ausgeführte Wandscheibe bzw. im Fall ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter dem Nummer 1.6 "Fenster, Oberlichter" ist folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
der Bahnkörper als Laderampe genutzt wird, weil dort gelegentlich Waren aus den Waggons aus- oder eingeladen werden, sind besonders die Vorgaben der Ziffer 1.10 Anhang der ArbStättV zu beachten. Nach Abs. 3 müssen Laderampen "einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
werden, die sowohl einen Absturz von Beschäftigten als auch von Arbeitsmitteln sicher verhindern.Weitere Vorgaben finden sich unter der Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" des Anhangs der BetrSichV. Insbesondere möchten wir hier die folgenden Nummern hervorheben:"3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz g ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen."Fazit:Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. In ihrem konkreten Fall ist die Geländerhöhe größer zu wählen, da sich der Arbeitnehmer beim Reinigen der Fenster herauslehnen wird. Desweiteren muss das mobile Schutzgeländer so befestigt sein, dass der Schutz gegen Absturz gegeben ist. Hinweis: Für zeitweilige Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen können auch zeitweilige ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514