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(ArbStättV) unter Nummer 2.1 festgelegt. Danach müssen Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter Punkt 3 finden sich u ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Im Punkt 4.2 ist die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz festgelegt."Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter Nummer 4.2 findet sich die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz."Bauliche und technische ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter der Nummer 5.2 Sicherung von Bodenöffnungen ist hier folgendes nachzulesen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
anzubringen. Umwehrungen sind Geländer, feste Abschrankungen, Brüstungen oder ähnliche Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz (siehe auch Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen". Fazit: Zugänge und Austritte von Steigleitern müssen gegen Absturz gesichert sein. Die konkreten Maßnahmen sind generell im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
entsprechend der Verordnung bzw. den Vorgaben des Anhangs errichtet und betrieben werden. Nach Ziffer 2.1 des Anhangs müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten bestehen, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen. Konkretisierende Maßnahmen zu dieser Forderung ergeben sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
) folgendes nachzulesen:"Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."Auf Grundlage der ASR A1.6 kann im folgenden die ASR A2.1 herangezogen werden. Hierbei ist besonders der Punkt 7.1 (3) und (4) zu betrachten. "(3) Lichtkuppeln ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
zur ArbStättV).Bezüglich der konkreten Ausführung des Geländers werden in der ArbStättV keine Festlegungen getroffen. Dazu sind die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen" sowie DGUV Information 208-005 heranzuziehen. Darin wird u. a. erläutert, dass Geländer so ausgeführt sein müssen, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor.Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Die ASR A2.1 ist eine allgemein ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 1062
, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind."Die Anforderungen der ArbStättV werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A1.8 Verkehrswege formuliert in Kap. 4.7 Anforderungen an die Gestaltung von Laderampen.Laderampen, die höher als 1 m ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
von persönlichen Schutzausrüstungen (Anseilschutz)."Hinweise:Die getroffenen Arbeitschutzmaßnahmen sind in der „Unterlage für spätere Arbeiten“ nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zusammenzustellen. Anforderungen an die Inhalte der Unterlage werden in der RAB 32 beschrieben.Auf die ASR A2.1. - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV; diese enthalten beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele. Bei Einhaltung der ASR kann der Betreiber der Arbeitsstätte davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
werden, die sowohl einen Absturz von Beschäftigten als auch von Arbeitsmitteln sicher verhindern.Weitere Vorgaben finden sich unter der Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" des Anhangs der BetrSichV. Insbesondere möchten wir hier die folgenden Nummern hervorheben:"3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
an sich kann durch eine Sichtprüfung beurteilt werden. Siehe weiter dazu die FAQ des Sachgebietes "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Abseilgeräte". Allerdings findet die PSA-Benutzungsverordnung auf die o. g. Ankerpunkte keine Anwendung.Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Sachversicherer in Anlehnung an VDS-Richtlinien eine Prüfung der Komponenten vorgibt. Im Übrigen sind immer die Wartungs-, Inspektions- und Prüfhinweise ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" zu beachten. Gemäß ASR A1.6 sind geeignete Schutzmaßnahmen im Bereich von Treppen die Verwendung von bruchsicherem Glas oder einem anderen bruchsicheren Werkstoff. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu klären ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005