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Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.Diese Fahrer haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
zum Lenken eingesetzt sind. Während der gesamten Lenkdauer (Lenkzeiten) muss eine weitere Fahrerkarte gesteckt sein. Nur während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebes ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer nicht erforderlich.Steigt wie in Ihrem Beispiel nach zwei bis drei Stunden ein neuer Fahrer zu, liegen die genannten Bedingungen der Mehrfahrerbesatzung nicht mehr vor. Somit ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
den EU- und den AETR-Ländern ist die Ortszeit entweder gleich der UTC-Zeit oder immer später.Für Deutschland gilt: UTC plus 1 Stunde. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland 17.00 Uhr (während der Winterzeit).Die Sommerzeit ist folglich UTC-Zeit plus 2 Stunden. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland während der Sommerzeit bereits 18.00 Uhr.Falls ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme. Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.). Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezei ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit einer weiteren Fahrerin/ eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
in Betrieben und Unternehmen" kann in bestimmten Fällen bei Weigerung des Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine Geldbuße auferlegt werden.Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Unterweisungen sind regelmäßig (jährlich) zu wiederholen und zu dokumentieren.Aus verschiedenen Urteilen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.Nähere Erläuterungen zu dieser sogenannten Handwerkerregelung sind ebenfalls dem v.g. Leitfaden zu entnehmen.Hinweis: Die Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz/ArbZG sind einzuhalten ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
in Kartenschacht 2. Die verbrachte Zeit des Beifahrers ist Arbeitszeit, § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG findet keine Anwendung. Hinweis: Die Sozialvorschriften (Fahrpersonalverordnung, EG VO 561/2006, EWG VO 3821/85) finden keine Anwendung, wenn der PKW zur Personenbeförderung eingesetzt wird und das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung nicht geeignet ist mehr als neun Personen einschließlich des Fahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894