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Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.deDa Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kei ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15709
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
(Berufsgenossenschaft) für diesen Weg bleibt davon unberührt).Das bedeutet, dass die Fahrt zwischen Betriebsstandort und Wohnung und zurück zur Ruhezeit zu zählen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrten mit dem eigenen Pkw oder mir einen vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zurückgelegt werden.Hinweis: In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden Erläuterungen zur Erfassung der Zeiten ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
verfügen kann. Sie fordert, dass die Freizeit ununterbrochen sein muss. Sie darf also nicht durch Arbeit oder Arbeitsbereitschaft unterbrochen werden. Sie stellt außerdem klar, dass als Ruhezeit nur die Zeit gilt, über die der Fahrer frei verfügen kann und der Arbeitgeber ihm keinerlei Weisung erteilen kann, wo und wie er sie zu verbringen hat. Weist der Unternehmer seine Fahrer also an, an Schulungen ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird; Die Formulierung „jeden Zeitraum“ macht es möglich, dass auch Zeitabschnitte von nur einer Minute Dauer als Fahrtunterbrechung bewertet werden können. Entscheidend für die Bewertung eines Zeitabschnittes ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
sein darf. In dem Beispiel muss der Fahrer um 9.30 Uhr seine Fahrtunterbrechung einlegen. ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606