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Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
, wird der zuvor eingestellte Modus "OUT" aufgehoben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern sind jedoch zu beachten. ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Gründen abweichende Regelungen durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zulässt.Insofern müssten Sie im konkreten Fall klären, ob solche abweichenden Regelungen vereinbart worden sind und wie diese konkret aussehen. Dabei sollten Sie sich vom Personalrat und/oder der Gewerkschaft beraten lassen. ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
. § 5 Absatz 1 ArbZG regelt die tägliche ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, die nach der Beendigung der täglichen Arbeit zu beginnen hat. Das Arbeitszeitgesetz enthält zudem eine Regelung für eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, indem dort geregelt ist, dass sonntags von 0 bis 24 Uhr in der Regel nicht gearbeitet werden darf (§ 9 Absatz 1 ArbZG) bzw ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 13276
Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, von den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten abweichen, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung erforderlich ist.Art und Grund der Abweichung hat der Fahrer spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes schriftlich auf dem Schaublatt, einem Ausdruck oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrpersonalverordnung . Diese wiederum verweist bzw. bezieht sich auf Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Die v.g. Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199