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Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
der Verordnung fallen!Unterschied zwischen Arbeitszeit und LenkzeitDer neu in das Arbeitszeitgesetz eingefügte § 21a bedarf bei der Bemessung der Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Hinblick auf die zulässigen Lenk- und Arbeitszeiten einer besonderen Beachtung:Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit!Als Arbeitszeit gelten insbesondere folgende Tätigkeiten:- der reine Dienst am Steuer (Lenkzeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
ausgenommen.Diese Fahrzeuge müssen auch nicht mit einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der StVZO ausgerüstet sein. Unter diese Ausnahme fallen auch kommunale Winterdienstfahrzeuge.Die Arbeitszeit der Fahrer dieser Fahrzeuge richtet sich nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes -ArbZG .Das bedeutet für Tätigkeiten im Winterdienst, dass die Arbeitszeiten der verschiedenen Tätigkeiten zusammengezählt werden, sofern ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen!Unterschied zwischen Arbeitszeit und LenkzeitDer neu in das Arbeitszeitgesetz eingefügte § 21a bedarf bei der Bemessung der Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Hinblick auf die zulässige Lenk- und Arbeitszeiten einer besonderen Beachtung:Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit!Als Arbeitszeit gelten insbesondere folgende Tätigkeiten:- der reine Dienst ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger nachfolgend genannte Grenzen erreicht oder überschreitet:Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 6024
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
regelt die Arbeitszeit von Personen die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem § 21a des Arbeitszeitgesetzes. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Hiernach darf die Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf bis zu 60 Stunden in der Woche verlängert ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
des Schaustellers, wenn er keinen Handel treibt. Fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPesV, dann greift auch der § 21a des Arbeitszeitgesetzes www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html nicht. Gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 (8 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169