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Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 reicht die Angabe des Baujahrs aus. Diese (neuen) besonderen Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen gilt auch in privaten Haushalten.Da in Deutschland im Oktober 1993 die Herstellung und die Verwendung von asbesthaltigen Gefahrstoffen (Ausnahme ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Fortbildungslehrgänge dürfen von behördlich anerkannten Lehrgangsträgern nach behördlicher Anerkennung des Fortbildungslehrgangs gemäß Anlage 5 der TRGS 519, durchgeführt werden.Die Lehrkräfte müssen fachkundig im Sinne des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sein:"(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Ja, Sie benötigen dafür mindestens einen Sachkundigen nach Anlage 4c TRGS 519.Die TRGS (Technische Regel Gefahrstoffe) 519 Ausgabe Januar 2014, zuletzt geändert und ergänzt vom 31.03.2022 basiert auf der z. Zt. gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 21.07.2021.(Wir erwarten eine überarbeitete GefStoffV, die schon ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
unterscheidet:- Asbestzement als stark gebundenem Asbest = Gewicht über 1.400 kg/cbm bei 15% Asbestanteil- alle anderen Asbestprodukte, die als schwach gebunden gelten und Asbestanteile bis 100% aufweisenFür beide Asbestverwendungen gibt es umfangreiche Arbeiten und solche geringen Umfangs sowie Arbeiten geringer Exposition.Die Sachkundenachweise sind entsprechend gestaffelt:- TRGS 519 Anlage 4a gilt für alle ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
im Außenbereich nach Nr. 2.10 (3) TRGS 519 gelten als Arbeit geringen Umfangs und können unternehmensbezogen nach Anlage 1.1 TRGS 519 angezeigt werden (nicht im Innern von Gebäuden). Beachten Sie in diesem Fall die ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2.Verwechseln Sie nicht die Arbeit geringer Exposition mit einer AZ-ASI-Arbeit im Innern von Gebäuden.Die Definition der Arbeit geringer Exposition ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
der Arbeitgeber Ihres Unternehmens im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine gutachterliche Bewertung (Beprobung der Putz- und Spachtelmassen) vorzunehmen. Diese können im Rahmen der besonderen Leistung dem Bauherren in Rechnung gestellt werden.Sollte sich herausstellen, dass in dem genannten Flur ebenfalls Asbest in den Putz- und Spachtelmassen nachgewiesen wird, muss Ihr Arbeitgeber für die geplanten ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
zu den Instandhaltungsarbeiten."Das Anbringen von Kabelkanälen auf einem asbesthaltigem Putz fällt daher nicht unter das Überdeckungsverbot.Seit der Überarbeitung der TRGS 519 (Fassung vom 31.03.22) ist in Anlage 9 eine Exposition-Risiko-Matrix zu finden. Diese soll dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
zu schützen durch[...]2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und[...]"Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780