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Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Für Forschungsunternehmen gelten - bezogen auf das Sicherheitsdatenblatt - dieselben Regelungen wie für jedes andere Unternehmen.Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Ja!Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) regelt den Aufbau und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern. In Abschnitt 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung wird für Gemische folgendes festgelegt:"Es sind der Produktidentifikator, die Konzentration beziehungsweise die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Nummer 3.2.1 beziehungsweise 3.2.2 ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
Nein, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nicht grundsätzlich erstellt werden, wenn das Gemisch nur für interne Produktionsprozesse verwendet und nicht in Verkehr gebracht wird.Jedoch gewährt der Arbeitgeber gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus müssen die im SDB enthaltenen Informationen auch die Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG erfüllen.Das Sicherheitsdatenblatt dient unter anderem dazu, zu erkennen, ob gefährliche chemische Stoffe oder Gemische vorliegen, und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Es muss daher auch Informationen darüber enthalten, ob ein Stoff oder Gemisch ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124
-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006). Es gibt keinen Verweis auf eine Norm bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im Verordnungstext. Die REACH-Verordnung ist rechtverbindlich:"Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemischs ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, • wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
dies den Abnehmern der Erzeugnisse unverzüglich mit.Die Pflicht, eine Aufnahme in die Kandidatenliste in dem Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches, das diesen Stoff enthält, im Rahmen einer Überarbeitung zu vermerken und dies den Abnehmern zu Verfügung zu stellen, besteht nach den Vorgaben von Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung nicht. ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
Zitronensäure steht im Abschnitt 3 wieder 10-90 %. Ist das korrekt?Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet "nein".Aus folgenden Gründen:Grundsätzlich ist es Lieferanten erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu vereinfachen, bzw. ein SDB für unterschiedliche Gemische zu verwenden. Selbstverständlich gelten dabei aber immer die Vorgaben aus dem Anhang II der REACH-VO ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) Angabe ob zutreffend oder nicht zutreffend. 3. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS der Länder bzw. AwSV) Angabe der Wassergefährdungsklasse30 (WGK) einschließlich der Bezeichnung der Wassergefährdungsklasse, sowie ggf. Aussage darüber ob der Stoff oder Bestandteile des Gemischs dispergierende oder emulgierende Eigenschaften ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) wird das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Die Expositionsszenarien sind nach Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung Teil des Sicherheitsdatenblattes.Da ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43849
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113