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auch biologische Grenzwerte, die bei einer dermalen Exposition (Hautkontakt) relevant sein können. Bei Feststoffen in Flüssigkeiten kann dies der Fall sein. Auch kann eine Exposition in Form von Aerosolen auftreten, oder beim Trocknen der Flüssigkeit bleibt der Feststoff, möglicherweise in fein verteilter Form, zurück. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
:* Im Falle eines außereuropäischen Herstellers ist dasjenige Unternehmen zuständig, welches den Stoff in den Geltungsbereich der Europäischen Union verbracht hat. Dieser soll in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts genannt werden. Dies kann bspw. der Hersteller selber sein, ein in der Gemeinschaft ansässiger Alleinvertreter oder auch ein lokaler Händler, der den Stoff importiert hat ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
eingestuft wird, während die Bestimmung davon für einen hochschmelzenden Feststoff unnötig ist. Bei der Angabe, dass eine bestimmte Eigenschaft nicht zutrifft, muss dies auf klarem Fehlen von Relevanz basieren und nicht auf dem Fehlen von Informationen, und der Grund dafür ist anzugeben, sofern er nicht offensichtlich ist. Es ist klar zwischen Fällen zu unterscheiden, in denen für den Ersteller keine ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.“Somit ist in dem geschilderten Fall ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
der „für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen“ ansehen, die mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren sind. Die bei der Erstellung des SDB verwendeten Informationen stellen möglicherweise selbst Informationen dar, die für die Aufgabenerfüllung gemäß REACH erforderlich sind, und es kann notwendig sein, sie in jedem Fall aufzubewahren, unabhängig von Ihrer Beziehung zum Inhalt des SDB. Die Inhaber von SDB ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
im Sicherheitsdatenblatt, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass der Flammpunkt über 370°C liegt. In diesem Fall sollte zunächst geprüft werden, ob der Flammpunkt nicht offensichtlich unzutreffend ist (z. B. weil es sich um einen Feststoff oder eine wässrige, d. h. nicht brennbare Flüssigkeit handelt), ansonsten sollte beim Ersteller des Sicherheitsdatenblattes gezielt nachgefragt ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
für die berufsbedingte Exposition in Abschnitt 8 des SDB.Hier heißt es: "Falls verfügbar, sind für den Stoff oder für jeden Stoff in einem Gemisch die folgenden nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage aufzuführen, die derzeit in dem Mitgliedstaat gelten, in dem das Sicherheitsdatenblatt ausgegeben wird."Es werden keine Stoffe aufgrund ihrer Konzentration oder ihrer physikalischen ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Fall empfohlen. ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
des Produkts mit Angabe der Gefahreinstufung nach Störfallrecht, sowie – falls zutreffend – der Gefahrenkategorie bzw. der Stoffnummer und Stoffbezeichnung. Die Angaben können auch unter dem Abschnitt EU-Vorschriften („Seveso-Richtlinie“) erfolgen." Hinweis: Auf die Informationen unter 15.1 der Leitlinien zu Sicherheitsdatenblättern der ECHA möchten wir hinweisen. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
bei pH-Wert "sauer". Kann man das so machen, wenn der pH-Wert bei unterschiedlichen Konzentrationen der Säure keinen Einfluss auf die Einstufung hat?Im Anhang II, Abschn. 9.1, d. der REACH-VO finden Sie zur Angebe des pH-Wertes im Abschnitt 9 des SDB folgendes: "Es ist der pH-Wert des Stoffs oder des Gemischs im Lieferzustand oder in wässriger Lösung anzugeben. Im letzteren Fall ist die Konzentration ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
als Inverkehrbringen.“ In dem hier geschilderten Fall handelt es sich bei dem norwegischen Unternehmen nicht um einen Lieferanten i.S.d. Art. 3 Nr. 32 REACH-VO, da dieses keine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft (EU) ist (vgl. Begriffsbestimmungen gem. Art. 3 Nr. 9, 11, 13 und 14 der REACH-VO). Somit muss das norwegische Unternehmen kein Sicherheitsdatenblatt oder Expositionsszenarien ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
der entsprechenden Stoffe oder Gemische relevant sein können. In jedem Fall sind Kenntnisseder folgenden Vorschriftenund Regelungen notwendig:1.Chemikaliengesetz (ChemG),2.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),3.Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV),4.Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die 900er Serie, wie a) TRGS900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, b) TRGS903 „Biologische Grenzwerte“, c) TRGS 905 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Sicherheitsdatenblatt auf freiwilliger Basis zu erstellen. Zu diesem Zweck kann das Sicherheitsdatenblatt-Format nach Anhang II der REACH-Verordnung verwenden werden, um solche Informationen zur Verfügungzu stellen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, deutlich anzugeben, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung, sondern ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Betriebsanweisung: Im geschilderten Fall wurde ermittelt, dass eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894