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Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und o ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Die Gefahrgutvorschriften sehen zwar eine Befreiung für Privatpersonen vor, allerdings sind in Ihrem Fall die vorgesehenen Mengenbegrenzungen überschritten.Die genauen Angaben finden Sie in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a) des ADR.In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Gefahrgutvorschriften im vollem Umfang anzuwenden sind.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gül ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet sich die Freistellun ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Bei den Behältern ist zu unterscheiden, ob diese als ortsfeste Lagerbehälter oder ungereinigte leere Verpackung verwendet wurden. Ein Zerteilen der Behälter ist nicht zulässig.Für den Transport von ortsfesten Lagerbehältern kann die Freistellung f) nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR angewendet werden."Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: f) die Beförderung ungereinigter leerer ortsfester Lagerb ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei dem Transport von Gefahrgut sind weiterhin die gefahrgutrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das ADR, zu beachten. In Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: Die Fahrzeuge oder Container müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Die hochkonzentrierte Salpetersäure darf in Deutschland auf der Straße befördert werden. Es sind die Anforderungen des ADR hinsichtlich Fahrzeug, Verpackung, Fahrzeugführer u.s.w. zu beachten. Weitere Einschränkungen über das ADR hinaus sind nicht bekannt.Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheide Vorgaben für den Transport der Säure beinhalten. Abweichungen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6497
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Rauchverbot. Unabhängig von den oben beschriebenen Punkten sind die Sicherheitshinweise des Industriegaseverbandes zu beachten. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der Innerbet ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
gibt es nicht, solange die Druckgaspackung maximal den Inhalt von 1 Liter enthält. Somit wäre die Regelung auch bei einem LKW mit 600 Kartons noch anwendbar.Zu beachten gibt es allerdings Folgendes:Abschnitt 3.4.13"a) Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen, mit denen in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter befördert werden, müssen gemäss Abschnitt 3.4.15 ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet, dass die Flasche so zu verstauen oder durch geeignete Mittel (z.B. Verzurrgurte) zu sichern ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
“ nach den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.6, und 4.1.1.7 ADR zu beachten. Für Stoffe und Gegenstände der Klasse 2 (Gase) gelten die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach Unterabschnitt 4.1.6.8 ADR.Wie müssen die Behälter auf dem Fahrzeug gesichert werden?Auch wenn unter den vorgenannten Bedingungen die Versandstücke den Vorschriften der Ladungssicherung im des Abschnitt 7.5.7 ADR (Handhabung und Verstauung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
werden, sind die tatsächlichen Mengen bei Benzin mit 3 und bei Diesel mit 1 zu multiplizieren und die Ergebnisse zu addieren. Ergibt sich ein Wert unter 1000 kann die Freistellung in Anspruch genommen werden. Bei einem Wert über 1000 sind die Gefahrgutvorschriften voll zu beachten. Die Behälter müssen dicht verschlossen sein und es ist eine ausreichende Ladungssicherung durchzuführen.Die Beförderung darf nicht zur internen ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
beachten, dass nahezu jedem Gefahrgut ein Wert zugewiesen wird, und dass die Punkte jedes einzelnen Gefahrguts summiert werden müssen. Führen Ihre Außendienstmitarbeiter beispielsweise auch eine Gasflasche, eine Aerosolverpackung oder ähnliches Gefahrgut mit, müssen die dafür zutreffenden Punkte ebenfalls berechnet und summiert werden.Bleiben Sie unterhalb der 1.000-Punkte fallen ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren un ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
: bis 500 g) möglich.Bitte beachten SieJegliches Freiwerden der Proben soll durch alle hier genannten Maßnahmen verhindert werden. Bitte achten Sie zusätzlich auf die Verpackungsvorschriften der jeweiligen Transportunternehmen.Es ist eine fachärztliche Beurteilung erforderlich, um festzustellen, ob wirklich keine oder lediglich eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Probe Krankheitserreger ...
Stand: 06.05.2021
Dialog: 42787