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Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 11731
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung nach Unte ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 oder 9 oder Pestizide der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 6.1 enthalten haben, unter den folgenden Bedingungen: – alle Öffnungen mit Ausnahme der Druckentlastungseinrichtungen (sofern angebracht) sind luftdicht verschlossen; – es wurden Maßnahmen getroffen, um unter normalen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
sich, dass bei einer privaten Beförderung von Kraftstoffen, die unter die Ausnahme a) des Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR fällt, als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen sind. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen. Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
, dass wenn kein Gefahrgut transportiert wird weiterhin nach VDI 2700 zu sichern ist. Die Bußgeldvorschriften für den Transport von Gefahrgut ergeben sich aus § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Dort heißt es in Absatz 1: Der Verlader und der Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben die Vorschriften über die Beladung ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Sie in den „Anwendungsbereich“ dieser Freistellung und sind von vielen Vorschriften des ADRs befreit, aber nicht von allen!Beispielsweise muss der Fahrer keinen ADR-Schein haben oder das Fahrzeug muss nicht speziell gekennzeichnet werden.Vorschriften die dennoch eingehalten werden müssen, sind beispielsweise das Mitführen eines Beförderungspapiers (näheres dazu unter 5.4.1 ADR), die Unterweisung der Personen, deren ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen und vor dem Zurückstell ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
nicht den Vorschriften des ADR unterliegen.Des Weiteren wird dies auch in Kapital 2.2 des ADR´s "Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen" für die Klasse 9 in Absatz 2.2.9.1.5 als Bemerkung aufgeführt.Eine eindeutige Aussage ist somit nicht möglich, ohne den genauen PCB-Gehalt ermittelt zu haben. ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43471
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze g ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR a ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
Die Gefahrgutvorschriften sehen zwar eine Befreiung für Privatpersonen vor, allerdings sind in Ihrem Fall die vorgesehenen Mengenbegrenzungen überschritten.Die genauen Angaben finden Sie in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a) des ADR.In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Gefahrgutvorschriften im vollem Umfang anzuwenden sind.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal eine Unterweisung über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren erhalten.Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.Zusammenfassung: Die ADR- Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675