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Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können. Hinweis: Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
von Gefahrgütern in Versandstücken (Stückgut) ist das Fahrzeug vorne und hinten mit neutralen, orangefarbenenen Warntafeln zu kennzeichnen (s. ADR 5.3.2.1.1).Die orangefarbene Warntafel ist ein allgemeiner Hinweis auf ein gefährliches Gut im Straßenverkehr. Sie wird ergänzt durch eine weitere orangefarbene Tafel, auf der in Bezug auf das Gefahrgut die Gefahrennummer (zur Beschreibung der Gefahr, z. B. 8 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
; Gesamt 1016;Bei dieser Menge an Gefahrgüter sind beim Fahrzeugführer sowie am Fahrzeug die gesamten Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden. Im Einzelfall ist auch noch zu prüfen, ob die Ausnahme Nr. 20 GGAV Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) anzuwenden ist. Die relevanten nationalen Vorschriften werden vom Bundesministerium für Digitales ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
. Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung nicht. Dies betrifft u.a. Beförderungen in Läger oder die bloße Belieferung von Baustellen. Dient „der Transport zum Unternehmen“ hier also der internen bzw. externen Versorgung des Unternehmens, so ist die Handwerkerregelung nicht anwendbar und es gilt: Bei "Sauerstoff, verdichtet" handelt es sich um ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Ja, siehe hierzu Nummer 7-4.2 "Zu Abschnitt 7.5.1 ADR/RID" der RSEB 2023. Hier lässt sich Folgendes nachlesen:"Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige ...
Stand: 26.12.2023
Dialog: 43871
geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen. Wenn die Freistellungen nach 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden, kann auf die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verzichtet werden. Hinweise: Vorschriften zum Gefahrguttransport erhalten sie unter www.tes.bam.de/de/regelwerke/gefahrgutvorschriften/index.htm. Auf die Ausnahme 18 "Beförderungspapier" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV möchten ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
des RID für die Entladung eingehalten worden sind.(4) Der Empfänger in der Binnenschifffahrt darf, wenn die Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADN aufzeigt, dem Beförderer den Container, das Fahrzeug oder den Wagen erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist."In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) finden sich hierzu noch ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
wird. Handelsnamen dürfen dabei nicht benutzt werden. Im Kapitel 3.1 und 3.2 Tabelle A des ADR sind die offiziellen Benennungen für Gefahrgüter darunter auch viele reine chemische Stoffe festgelegt. Bei Verwendung verschiedener Sprachen können nach unserer Auffassung die Synonyme jedoch nicht gleichlauten. So heißt Kalium in Englisch "Potassium" oder Quecksilber "Mercury". ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau beschrieben. ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391