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Dürfen leicht beschädigte Versandstücke (z.B. Dellen bei Fässern) mit Gefahrgut noch befördert werden?
KomNet Dialog 642
Stand: 16.05.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Dürfen leicht beschädigte Versandstücke (z.B. Dellen bei Fässern) mit Gefahrgut noch befördert werden?
Antwort:
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen.