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Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
der Dokumentation nach Anhang V usw.) erforderlich ist.die nach der Risikobeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.Die Dokumentationen der Einzelmaschinen sollten mit der durchgeführten Risikobewertung u.a. für eine Überprüfung durch die Überwachungsbehörden griffbereit aufbewahrt werden. Bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung sollte man berücksichtigen, dass es nach § 7 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Die EU hat zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes eine Vielzahl von produktbezogenen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dies drückt sich im Wesentlichen für den Verbraucher darin aus, dass an Produkten, die den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen entsprechen, der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen muss. Eine CE ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Verkettung ist für die Gesamtheit die Konformität mit allen Binnenmarkt-Richtlinien erforderlich einschließlich Betriebsanleitung, EG-Konformtätserklärung und CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den He ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
, besagt Satz 2, dass der spätere Vertreiber oder Betreiber zum Hersteller bestimmt wird. In Ihrem Fall hat es den Anschein, dass Ihr Kunde formal Hersteller der Gesamtanlage i. S. der MaschV ist. In der Praxis wird meistens im Kaufvertrag geregelt, wer Hersteller der Gesamtanlage ist. Hierbei wird festgelegt, wer die Pflichten der Maschinenverordnung ( u. a. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
und eine CE Kennzeichnung angebracht werden. Werden diese Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt, muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:Produkte müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt;f) die CE ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne der Richtlinie zu bilden. An einer unvollständigen Maschine fehlen bestimmte Bestandteile die erforderlich sind, damit die Maschine eine bestimmte Funktion erfüllen kann. An unvollständigen Maschinen müssen daher weitere Montagearbeiten durchgeführt werden, damit aus ihnen vollständige Maschinen werden, die ihre bestimmte Anwendung erfüllen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt? Ob Sie durch die Änderung an der Maschine eine Konformitätserklärung ausstellen müssen (und damit zum Hersteller der neuen Maschine werden) hängt davon ab, ob es sich bei diesem Umbau um eine „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
und auch Rohrleitungen der Gasversorgungsstation für Drücke PS > 0,5 bar unterliegen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, soweit sie nicht als Druckgeräte der Kat. I von dem Konformitätsbewertungsverfahren der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfasst werden. Entsprechende Rohrleitungen für Fluide der Gruppe 1 (u. a. Fluor) müssen einem Konformitätsbewertungsverfahren nach RL 97/23/EG unterzogen werden und sind mit der CE ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
ist die Konformitätserklärung damit unbegrenzt gültig. Allerdings hat ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten; d. h. er muss unabhängig von einer CE-Kennzeichnung prüfen, ob die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
Schaltschrank der Richtlinie 2014/30/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit - EMV-Richtlinie.Durch „Bauen und Verdrahten“ wird man zum Hersteller eines Schaltschrankes (Betriebsmittels), auch wenn von anderer Seite zum Teil Schaltpläne zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anbringung des CE-Kennzeichens wird vom Hersteller die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung und die Bereitstellung ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
die Teilmaschine bestimmungsgemäß eingesetzt wird bzw. sich aus der Montageanleitung ergibt, dass der Hersteller der Teilmaschine alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen berücksichtigt hat, sind hier - bis auf die Betrachtung der Schnittstellen und der Einbaubedingungen - keine weiteren Prüfschritte erforderlich. Sie könnten hier quasi das Not-Aus dieser Teilmaschine direkt ansteuern. Sofern ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858