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Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ist ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
, - in den Bereich des Artikels 3 Absatz 3 der Richtlinie 97/23 EG fallen, - einfache Druckbehälter nach Richtlinie 87/404/EG (Hinweis: inzwischen gilt die Richtlinie 2014/29/EU) mit einem Druckinhaltsprodukt von PB x V kleiner oder gleich 50 bar x Liter, - gemäß Artikel 1 Absatz 3 Nr. 3.6 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 97/23/EG herausfallen. Hierzu zählen auch überwachungsbedürftige ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwach ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Für die von Ihnen genannten Fahrzeuge gelten die gleichen Regelungen wie für Firmenfahrzeuge, da es sich auch bei diesen um Fahrzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 70 handelt. Siehe hierzu auch die Ausführungen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70. Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem– Personenkraftwagen,– Lastkraftwagen,– Speziallastkraftwagen, ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42730
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
. Für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten. Sie ist jedoch den jeweiligen Beanspruchungen anzupassen. Bei besonders hohen Beanspruchungen, z. B. Schleifen von Metallen, Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben, muss die Frist deutlich verkürzt werden, gegebenenfalls auf wöchentlich oder täglich.6. PRCD-S und mobile Verteiler mit RCDs (vgl. Abb. 17 ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
in Verkehr gebracht wird, und die nicht dafür vorgesehen ist, dass sie vom Benutzer ausgewechselt wird, gilt nicht als auswechselbare Ausrüstung, sondern als Teil der Maschine.Ein oder mehrere Exemplare von auswechselbaren Ausrüstungen können vom Maschinenhersteller zusammen mit der Grundmaschine geliefert werden oder aber von einem anderen Hersteller. In beiden Fällen gilt jede auswechselbare Ausrüstung ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
108-006 (bisher BGR 233) gilt unabhängig von der Art der Ladebrücke ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
LL A 5.1 Fall 2.Hinweis:Siehe auch Leitlinie zum ProdSG LL 2/1 der LASI-Veröffentlichung 46"Dies gilt u.a. für die Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV). Sollen die Durchführung der Prüfung von anderen Personen (Verleiher, etc.) wahrgenommen werden, so muss dies in den Miet- oder Leasingsbedinungen vertraglich geregelt werden. Der Arbeitgeber muss sich allerdings ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umwelt-/ Wasserrecht. Zu der Thematik des Umwelt-/Wasserrechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Behörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:In der TRGS 510 wird an verschiedenen ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Diese Aussage ist nur zum Teil richtig. Einer solchen pauschale Aussage würden wir uns nicht anschließen.Grundsätzlich gilt folgende Vorgehensweise:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Einflüssen ausgesetzt ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Bei einem Flipchart dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein.Weiterhin gilt § 4 Abs.5 Satz 2 BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, kontrolliert ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
von den Montagebedingungen abhängt (z. B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden." In der DGUV Information 203-050 "Kommentar zur UVV - Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel" wird dazu ausgeführt: "Auf Wiederholungsprüfungen kann nur unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Diese Ausnahme gilt nur für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Es muss gewährleistet sein, dass die laufenden Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
der BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung der Betriebsmittel zu überprüfen. Satz 1 gilt nicht, soweit entsprechende Prüfungen nach § 14 oder § 15 durchgeführt wurden. Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Betriebsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804