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Anforderungen, hier insbesondere § 19 Bremsen und § 57 Prüfung einzubeziehen. Im DGUV Grundsatz 314-003 sind zudem nähere Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genannt.Unter Nummer 4 "Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen" des DGUV Grundsatzes 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Person vorgesehen.Konkretisierungen können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) entnehmen, z.B. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und der TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
§ 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden.Konkretisierungen sind den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", zu entnehmen.Auf die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" und die DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
für Betriebssicherheit - TRBS, hier insbesondere TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Anforderungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes sind in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Speziell für Ladebrücken wurde seitens der Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - DGUV Regel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
nach einer Montage stattfinden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".Unter dem Punkt 3.2.1 Absatz 2 ist dort folgendes nachzulesen:"Die nach der BetrSichV verbindlich vorgegebenen Prüfpflichten gemäß §§ 14 und 15 BetrSichV (z. B ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Anhänger, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
vorgenommen werden kann, andere Geräte erfordern vielleicht aufwendigere mechanische Prüfungen, evtl. mit Messgeräten.Sollte das Gerät eine Stromversorgung haben, ist es wie andere elektrische Arbeitsmittel auch von einer Elekrofachkraft bzw. unter deren Aufsicht zu prüfen.Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" und TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
für die Regale zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
werden und dass Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit unterzogen werden."Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert, im vorliegenden Fall durch die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Unter der Ziffer 2.6 der TRBS 1201 ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den handbetriebenen Seilzug im Betrieb, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
handelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss der Arbeitgeber u.a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. In die Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie das Vorschriften und Regelwerk der DGUV (www.dguv.de/publikationen) einzubeziehen. In der DGUV-Vorschrift ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen", entnehmen. ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013