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Lastkörbe gehören zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Lastaufnahmeeinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und unterliegen somit den dortigen Regelungen. Insbesondere werden im Anhang 1 Ziffer 2 BetrSichV besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten beschrieben. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Stellen auf Rückhalteeinrichtungen - hierzu zählen auch die Auffangwannen - eingegangen.Unter Nummer 5.9 Überprüfungen und Kontrollen ist u.a. Folgendes nachzulesen:"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie der besonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Unter Abschnitt A 2.1 zu § 2 Abs. 1 "Gebäude / Gebäudebestandteile / Einrichtungen" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) ist folgendes ausgeführt: "Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
- BetrSichV anzuwenden. Für Regalanlagen sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Regel 108-007(bisher BGR 234) "Lagereinrichtungen- und Geräte ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Ja, Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392