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Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 6 Absatz 2: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden. (...)" Sorgt der Arbeitgeber "...entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
/Schwankungen des Lastaufnahmemittels) und erforderliche Verhaltensweisen (z. B. Fernhalten von Bedienelementen, Verhalten im Notfall) erhalten (3).Zusatzfrage zu 1)Die schriftliche Beauftragung ist nur für den Bediener, also nicht für den Mitfahrer erforderlich.+++++++++++++++++(1) §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)(2) § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
gefordert wird. Beispielsweise wird der Ausbildungsnachweis zum Führen eines Fluförderzeuges auch als "Führerschein für Gabelstaplerfahrer" bezeichnet.Möglicherweise bezieht sich daher die Fragestellung darauf, ob für das Bedienen einer Hubarbeitsbühne ein bestimmter schriftlicher Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis gefordert wird. Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. der DGUV ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
"Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten", die zwar aus dem Jahr 2007 stammt, aber, sofern sie nicht im Widerspruch zur Betriebssicherheitsverordnung steht, weiterhin als Erkenntnisquelle genutzt werden kann. ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Arbeitsschutzgesetz i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung die richtige Auswahl im Sinne einer bestimmungsgemäßen Verwendung für das von Ihm vorgesehene Arbeitsmittel treffen und anschließend seinen Beschäftigten zum sicheren Heben und Transportieren von Lasten zur Verfügung stellen.Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
sicher gehalten werden kann. Folgende Vorgehensweise hat der Gesetzgeber hierzu vorgesehen:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Permanentmagneten im Betrieb, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409