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Aus der bezeichneten TRBS 2152, Teil 2, dort Nr. 2.4.3, lässt sich die Frage beantworten:Die Schnellkupplungen mit Bajonettverschluss werden häufiger (als betriebsmäßig nur selten) gelöst und sind von daher nach Nr. 2.4.3.2, Abs. 5, Nr. 2 nicht als auf Dauer technisch dicht einzustufen.Betrachtet man die besonderen technischen Maßnahmen, die an der gleichen Stelle für nur selten gelöste ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein.Entsprechend Nr. 4.4.2 Abs. 3 Satz 2 gilt ein Fassungsraum von maximal je höchstens 150 l (geometrisches Volumen) für Druckgasflaschen. Weitere zu berücksichtigende Beschränkungen sind in Nr. 4.4.2 Abs. 5 der TRBS 3145 / TRGS 745 enthalten.Bezüglich der Ausdehnung des Schutzbereichs für Druckgasflaschen kann als Erkenntnisquelle ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
auch Informationen zu beschaffen, die in den Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen der Hersteller des Arbeitsmittels (Hebekissen) angegeben werden (vgl. § 3 Abs. 2, 3 und 4 BetrSichV).In allen hier bekannten Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen von Herstellern solcher Hebekissen sind eindeutige Sicherheitshinweise enthalten die ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich nicht unter der angehobenen Last aufgehalten ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Die DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb wird unter Nr. 4.1.2 ausgeführt:"Beim Anschlagen mit mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Das gilt nicht,wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt oder dass bei ungleicher Lastverteilung die zulässige Belastung ...
Stand: 13.05.2023
Dialog: 23032
(...), dass eine Schutzeinrichtung verwendet wird...", so handelt er ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 24). Werden durch eine derartige vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, so ist dies strafbar (BetrSichV § 23 Abs. 1).Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie eine Tätigkeit sicher durchzuführen ist (BetrSichV § 3). Die Festlegung, dass nur "bestimmte ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
, z. B. bezüglich Updates, abstützen kann (siehe TRBS 115-1, 3.3.1 Abs.(2), Nr.1). Die sichere Kommunikation zum Fahrzeug ist damit vom Fahrzeughersteller zu gewährleisten. Bewerten muss der Arbeitgeber allerdings die Bedrohungen für das eigene Netzwerk, wenn Fahrzeuginformationen von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden z. B. als Komfortfunktionen zur Auswertung von Standort, gefahrenen ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
werden soll. Bei den anzugebenden Informationen und Warnhinweisen handelt es sich um Angaben, die hinsichtlich der Schutzziele der Maschinenrichtlinie relevant sind. Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden.Diese Pflicht kann nicht durch eine Betriebsanweisung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Dies ist im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 nicht zulässig.Unter Nummer 4.2.4 "Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz" ist nachzulesen, dass zeitweilige Arbeiten Arbeiten sind, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.Wenn die Tätigkeit insgesamt 6 Stunden dauert, handelt es sich nicht um ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 43343
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
ist bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen.Beträgt die mögliche Absturzhöhe mehr als 2 m müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern (vgl. hierzu ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen [...]" Beschreibung des Stand der Technik als konkretisierende Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung). Ein Ausschluss von "nicht umfangreichen Arbeiten" kennt diese ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Bra ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigen erreichen.In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wird unter Nr. 3 speziell auf die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern eingegangen. Danach ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Im Merkblatt Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074 „Winkelschleifer“ der BGHM ist nachzulesen, dass der Winkelschleifer immer mit beiden Händen gehalten werden muss! Es gibt keine Einhandwinkelschleifer (siehe Bild 1 des Merkblatts). ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 43912
zu stellen, bei der die Versicherten gegen Absturz sowie gegen Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung geschützt sind.(2) Sollen Versicherte mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen zu Arbeiten an Regalen oder in Schmalgängen von Regalanlagen auf- oder abwärtsfahren, hat der Unternehmer Arbeitsbühnen nach Absatz 1 bereitzustellen, bei denen die Versicherten außerdem gegen Quetsch ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
In der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 078 "Drehmaschinen" der BGHM ist nachzulesen:"Nicht von Hand schmirgeln oder polieren. Schmirgelleinen nicht um das Werkstück legen. Geeignete Hilfswerkzeuge verwenden (z. B. Schmirgelfeilen, Schmirgelhölzer). Hierbei auf richtige Handhaltung achten (linke Hand am Heft, rechte Hand an der Feile)." ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43917
Palette verrichten lassen möchten.Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels einzuschätzen und dabei u.a. auch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren als auch die Arbeitsgegenstände mit zu berücksichtigen (BetrSichV, § 3 Abs. 2). Im Ergebnis daraus wird, auch aufgrund der hier zuvor gemachten Ausführungen ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319