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oder eine Weiterbeschäftigung an bestimmten Arbeitsplätzen mit dem Nachweis eines entsprechenden Impfschutzes verbinden, um Beschäftigungsverbote auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG - wegen fehlenden Immunschutzes gegen Röteln) zu vermeiden. Ob die Impfkosten - im Falle vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages - durch die Krankenkasse übernommen ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei:"1. ......2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektion ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Eine arbeitsmedizinische Vorschrift zu der beschriebenen Tätigkeit ist uns nicht bekannt. Denkbar wäre beim Umgang mit Biomüll und gleichzeitig auftretender Hautverletzung allenfalls ein Kontakt mit Tetanuserregern (z.B. wenn Gartenpflanzen mit anhaftender Erde entsorgt werden). Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (hier der STIKO, der ständigen Impfkommission) sollte jeder Bürger gegen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24099
von Tätigkeiten, bei denen entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen bzw. anzubieten ist. Ob bei einem Hausmeister bei seinen Tätigkeiten Anlässe für die Voraussetzung von arbeitsmedizinischer Vorsorge gegeben sind bzw. vorliegen, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich evtl. Impfungen wird im Sinne der ArbMedVV durch den/die vom Arbeitgeber bestellte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt. Der Arzt/die Ärztin muss sich vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (§6 Abs.1 ArbMedVV). Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut – 2016/2017). In diesen Empfehlungen werden auch weitere Hinweise zur Durchführung der Impfung gegeben. Ob für die Gruppenleiter eine Impfempfehlung ausgesprochen wird, ist im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin zu entscheiden. Weitere Informationen zu Hepatitis B ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
ja, ist bei der genannten beruflichen Exposition gegenüber FSME-Viren eine Schutzimpfung indiziert (vgl. Anhang zur AMR 6.5 - "Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen").Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig ist und Schutzimpfungen angeboten werden müssen. Dabei ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
gegeben ist bzw. vorliegt, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Hierbei ist z.B. auch zu ermitteln, ob es in der zu reinigenden Schule eine vorschulische ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
. sollten Sie in sich direkt an das Gesundheitsamt oder das Landeszentrum Gesundheit (LZG) wenden.Unabhängig vom Masernschutzgesetz wäre aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zunächst zu prüfen, ob die Titerbestimmung berufsbedingt erfolgt, also auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos des/der Beschäftigten, welches aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde. Dies würde im Rahmen ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
am Arbeitsplatz durchführen, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge und Impfungen durchzuführen sind. Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer die besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz berücksichtigen. So kann z.B. die Behandlung von Patienten bei denen eine übertragbare Hepatitis B-Infektionen bekannt ist, eine Impfung als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
der Praktikant die Tätigkeiten ausübt, ist als Arbeitgeber anzusehen, sofern das Praktikum inhaltlich und organisatorisch nicht in einem anderen Verantwortungsbereich liegt“. Beispielsweise kann bei Berufspraktika der Ausbildungsbetrieb, bei klinischen Praktika von Studierenden der Medizin das Universitätsklinikum als Arbeitgeber fungieren. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zunächst zu prüfen, ob ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823