Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
durch den Betriebsarzt eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge mit evtl. Impfung prüft.Weitere Auskünfte zur Hepatitis-B-Impfung gibt ein Merkblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV: ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Betriebs- oder Tropenmedizin führen darf, zu veranlassen. Zumindest ist dabei eine ärztliche Beratung über die zu erwartenden Belastungen sowie über die ärztliche Versorgung ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Das Masernschutzgesetz, das am 20. Dezember 2019 im Bundestag beschlossen wurde und zum 1. März 2020 in Kraft tritt, hat primär zum Ziel, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen und bezieht sich auf Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsinstrument zu Arbeitsschutzfragen hier keine Beratung anbieten kann. Diesbzgl. sollten ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
über die nötigen Kenntnisse verfügt, von fachkundigen Personen -in der Regel dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin und/oder der Sicherheitsfachkraft- beraten lassen.Es empfiehlt sich in diesem Fall, den/die Betriebsarzt/-ärztin in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, wenn unklar ist, ob eine entsprechende Infektionsgefährdung vorliegt.Im Anhang der ArbMedVV Teil 2 (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Biostoffverordnung - BioStoffV). Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die nötigen Kenntnisse verfügt, von fachkundigen Personen (in diesem Fall möglichst durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin) beraten lassen (§4 Abs.2 BioStoffV). Es empfiehlt sich daher dringend, den/die Betriebsarzt/-ärztin als fachkundige Person in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, der/die in Kenntnis ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Betriebsarzt beraten lassen und die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de; z.B. http://www.rki.de/cln_109/nn_1270420/SharedDocs/FAQ/Impfen/HepatitisA/FAQ01.html) veröffentlichten Impfempfehlungen heranziehen. Auch die Arbeitnehmer können den Betriebsarzt auf eine mögliche Hepatitisgefährdung ansprechen.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Beim Vorliegen einer klar beruflichen Exposition muss gemäß der Biostoffverordnung der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und eine Schutzimpfung anbieten. Die Kosten für die Maßnahmen muss der Arbeitgeber übernehmen. Auch ist der Arbeitgeber gemäß Biostoffverordnung verpflichtet, seine Beschäftigten über auftretende Gefahren ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
mit der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“). Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823