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Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Unfallgeschehen im Betrieb), eine Schutzimpfung durchaus empfehlenswert sein. In diesem Falle wäre eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b) anzubieten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat und die ein Impfangebot an den Beschäftigten beinhaltet.Letztendlich ist also durch den Arbeitgeber in Unterstützung ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoff-Verordnung (BioStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.Nach § 2 Abs.9 BioStoffV ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten ist rechtsverbindlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, für die evtl. eine Impfung in Betracht kommt, sind sogenannte "Tätigkeiten mit Biostoffen" im Sinne des Anhangs Teil 2 der ArbMedVV. Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Die Vorschriften zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen und auch Impfungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) geregelt.Im Teil 2 des Anhangs zur ArbmedVV ist eine Tabelle mit biologischen Arbeitsstoffen aufgeführt, die als impfpräventabel gekennzeichnet sind. Für diese impfpräventablen biologischen ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
Arbeitsstoffen (BioStoffV) als eigene BG-Regel zusätzlich übernommen haben, hat das Impfangebot im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 12 der BiostoffV zu erfolgen. Nach dem Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (hier ungezielte Tätigkeiten) im Notfall- und Rettungsdienst bezüglich ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei:"1. ......2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die in Kläranlagen oder in der Kanalisation nicht gezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen ausführen, eine Pflichtvorsorge hinsichtlich Hepatitis-A-Virus zu veranlassen (Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - in Verbindung ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
Die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Im Anhang Teil 2 zur ArbMedVV finden sich die Anlässe zur Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
über die nötigen Kenntnisse verfügt, von fachkundigen Personen -in der Regel dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin und/oder der Sicherheitsfachkraft- beraten lassen.Es empfiehlt sich in diesem Fall, den/die Betriebsarzt/-ärztin in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, wenn unklar ist, ob eine entsprechende Infektionsgefährdung vorliegt.Im Anhang der ArbMedVV Teil 2 (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
. Es umfasst die Information des oder der Beschäftigten über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, die Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Komplikationen, Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung sowie Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen.(2) Bei zeitlich begrenzter Gegenanzeige (zum Beispiel ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfolgen. Gleiches gilt für berufsbedingte Impfungen. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen.§ 6 Abs. 2 ArbMedVV führt aus: …“Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
eine entsprechende berufliche Gefährdung besteht. Eine Duldungspflicht bzgl. einer Impfung besteht nicht, die Tätigkeit kann auch ohne Durchführung der empfohlenen Impfung, jedoch mit entsprechender Beratung/Unterweisung und Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeübt werden.§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV führen hierzu aus:"Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578