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In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle zu. Sie ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (Vermutungswirkung, § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Der von Ihnen genannte Begriff "G-Untersuchungen" nimmt Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV, die jedoch ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bet ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht;3.beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" vor.Eine Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" ausgeführt werden (siehe Anhang ArbMedVV Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j).Welche Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen auch für die ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
ist."Unter Nummer 2 der AMR 6.3 "Voraussetzung für das Ausstellen einer Vorsorgebescheinigung" ist noch nachzulesen, dass die Vorsorgebescheinigung auszustellen ist, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746