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5.1 -Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge- regelt die Angebotsvorsorge "3. Form des Angebots(1) Das Angebot muss jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) gemacht werden.(2) Das Angebot muss folgende ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
gehen wir auf die in der Fragestellung genannten Expositionen ein:Zu Toluol:Wenn nach der aktuellen Gefährdungsbeurteilung eine nur geringe Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 GefStoffV vorliegt (z. B. unter Berücksichtigung gemessener Luftkonzentrationen und eines eingehaltenen AGW), kann von dem Abschneidekriterium nach AMR Nr. 11.1 Gebrauch gemacht werden, dies muss in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäfti ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
") muss das Angebot zur Angebotsvorsorge jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form gemacht werden. Dieses persönliche Angebot kann selbstverständlich auch in Form einer E-Mail erfolgen.Wichtig ist, dass der Arbeitgeber z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung konkret ermittelt ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
beauftragten Ärztin erhalten kann. Es kann auch ein Hinweis auf einen Termin sein, an dem ein Untersuchungsmobil den Betrieb anfährt oder der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin anwesend ist."Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, eine Angebotsvorsorge anzunehmen, insofern müssen diese, bezogen auf die Angebotsvorsorge nicht an dem Untersuchungstermin teilnehmen. Es empfiehlt sich jedoch, die Ablehnung ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
durchgeführt hat. Fristen für die Aufbewahrung dieser ärztlichen Unterlagen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.1. Angaben zu einer möglichen Übergabe der ärztlichen Unterlagen von einem Betriebsarzt auf seinen Nachfolger werden hier nicht gemacht. Es finden sich aber in einigen spezifischen Rechtsvorschriften entsprechende Regelungen, z.B. im § 127 der Strahlenschutzverordnung.Allgemeine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
. Untersuchungsangebote gemacht werden.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann“ darüber hinaus beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (G 24) oder Atemschutz (G 26) erforderlich werden oder müssen angeboten werden.Erfahrungsgemäß stellt die quantitative Bestimmung von PCB im Blut-Serum/Plasma (Biomonitoring) die beste Möglichkeit dar, die individuellem Belastung von Beschäftigten abzuschätzen. Damit werden alle ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäß § 618 BGB, § 62 HGB i.V.m. § 5 ArbStättV verpflichtet, einen solchen zu gewährleisten. Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten führt dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt ein generelles Rauchverbot für seinen Betrieb ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist." Das Weitergeben von Befunden einer im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführten Blutuntersuchung an einer Mitarbeiterin des Betriebes verletzt die ärztliche Schweigepflicht. Dies wäre nur dann statthaft, wenn der Arzt sich eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zuvor von den betreffenden Mitarbeitern eingeholt hat. Und wie oben ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" vor.Eine Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" ausgeführt werden (siehe Anhang ArbMedVV Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j).Welche Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein. Ob dies, wie von Ihnen geschildert, auch für die auszubildende Bürokauffrau der Fall ist, können wir von hier nicht beurteilen. Zudem könnte noch ein Rolle spielen, ob der Ausbildungsplan ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872