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Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Nach § 4 Absätze 1 und 2 der ArbmedVV hat der Arbeitgeber "nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
-Zoster-Virus (VZV)". Bei der in dem vorliegenden Fall geschilderten Tätigkeit in einer Einrichtung zur vorschulischen Betreuung von Kindern ("überwiegend Kinder unter 3 und behindertes Kind") ist daher gemäß Anhang ArbMedVV die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge erforderlich. Der Arbeitgeber darf die genannte Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn die Beschäftigte ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ( ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein. Ob dies, wie von Ihnen geschildert, auch für die auszubildende Bürokauffrau der Fall ist, können wir von hier nicht beurteilen. Zudem könnte noch ein Rolle spielen, ob der Ausbildungsplan ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
den Arbeitgeber als auch die Krankenschwestern über mögliche Gefährdungen unterweisen. Wer welche Maßnahmen trifft, müssen beide Krankenhäuser untereinander abstimmen und koordinieren.Keinesfalls darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass die Krankenschwestern in Belangen des Arbeitsschutzes ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben und unterwiesen oder informiert sind. ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
),Einatembarer Staub (E-Staub),…Wenn… a) der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird, In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42471
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stehen Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, Beschäftigten gleich. In § 7 GefStoffV "Grundpflichten" wird weiterhin ausgeführt, dass der Arbeitgeber Beschäftigten, also auch Studierenden, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
die Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV), die Angebotsvorsorge (§ 5) und die Wunschvorsorge (§ 5a). Im Falle der Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Belastungen und Infektionsgefährdungen werden in Teil 4 des Anhangs der ArbmedVV genannt - hier ist Pflichtvorsorge erforderlich.Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV diese Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. "Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat." (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449