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einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" vor.Eine Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" ausgeführt werden (siehe Anhang ArbMedVV Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j).Welche Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
In der DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten" wird hierzu unter der Nummer 8.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Folgendes ausgeführt:"Im Arbeitsschutzrecht gibt es keine Regelungen zu arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei PCB-Exposition. Unbenommen davon ist das Recht der Beschäftigten auf eine Wunschuntersuchung nach § 11 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
) ist Angebotsvorsorge u.a. anzubieten bei Tätigkeiten mit alveolengängigem Staub (A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat.Bei einer beruflichen Tätigkeit in einer staubigen Wüstenumgebung muss daher bei der nicht auszuschließenden Exposition gegenüber E- und A-Staub in jedem Falle ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
zu beteiligen.Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 GefStoffV liegen vor, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffs, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition Maßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen. Eine solche Gefährdungsbeurteilung muss ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Exposition gegenüber dem biologischen Arbeitsstoff bestimmend für den Charakter der Tätigkeit oder des Kontakts ist (tätigkeits-/kontaktspezifisches Auftreten). Die Tätigkeit oder der Kontakt ist schon beim ersten Mal als „regelmäßig“ anzusehen, wenn eine Wiederholung zu erwarten ist." ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
durch direkten Hautkontakt besteht. Dies gilt auch für das von Ihnen genannte Toluol. Weitere Tätigkeiten, die eine Pflichtvorsorge nach sich ziehen, sind in Abs. 1 unter Nr. 2 aufgeführt. Eine Angebotsvorsorge hingegen muss dem Arbeitnehmer entsprechend Abs. 2 Nr. 1 angeboten werden, sobald eine Exposition gegenüber den in der o. g. Liste aufgeführten Gefahrstoffen besteht. Dies bedeutet, dass z. B ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten mi ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (Vermutungswirkung, § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Der von Ihnen genannte Begriff "G-Untersuchungen" nimmt Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV, die jedoch ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bet ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht;3.beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590