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Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können. (3) Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Maßgabe des Anhangs nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, nachgehende Vorsorge anzubieten. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses überträgt der Arbeitgeber ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
In Bezug auf die "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" gibt die „Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.Danach wird unter Punkt 5.2 „Erstuntersuchungen“ Folgendes gefordert:"[…] Der Untersuchungsumfang liegt im Ermessen des ermächtigten Arztes. Der Gesundheits ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23369
"Beschäftigte" werden diejenigen Personen bestimmt, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung zum Arbeitgeber (u. a. Arbeitsvertrag, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung) Arbeitsleistungen erbringen und durch Arbeitsschutzmaßnahmen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden sollen." Somit fallen Ferienjobber, Aushilfen, Teilzeitkräfte, aber auch Praktikanten und Auszubildende ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht;3.beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen eine Pflichtvorsor ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es nicht. Einige Ausführungsempfehlungen befinden sich in der DGUV Information 240-350.Die Entscheidung, ob eine entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, kann nur nach Durchführung einer orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bet ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt." Eine Angebotsuntersuchung fällt unter die arbeitsmedizinische Vorsorge (s. § 2 (3) ArbMeddVV: "Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss." ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des ArbSchG somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob es sich um ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 28475
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ( ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und ggf. beweisen. Wunschvorsorge ist also nicht auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Deshalb gibt es in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auch keinen abschließenden Katalog mit Wunschvorsorgeanlässen ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.Die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Die Antwort mit Erläuterung findet sich unter Nr. 1.55 und 1.56 in den Fragen und Antworten (FAQ) zur Arbeitsmedizinischen Prävention des Ausschusses für Arbeitsmedizin (Stand Juni 2019).1.55. Was bedeutet „Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch" im Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen"?Wird beim Schweißen und Trennen von Metallen die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch üb ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 43229
der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderliche Fachkenntnisse oder die spezielle Anerkennung, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen."Gemäß § 7 Absatz 2 ArbMedVV sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtvorsorge vor. In § 4 ArbMedVV (Pflichtvorsorge) heißt es:„(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2 ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931