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Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.Die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Beschäftigten in Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (§ 4 und Teil 4 des Anhangs) vor. Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
In der Rubrik Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ) der BAuA wird die Frage "1.15. Was ist Wunschvorsorge?" wie folgt beantwortet:"Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat. Die Beschäftigten müssen den Anspruch von sich aus geltend machen. Der Anspruch besteht nur dann ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge sollte angeboten werden, sobald eine Tätigkeit an einem Bildschirmgerät ausgeführt wird. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen.In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890