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Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der G ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
an der Quelle durch technische Maßnahmen (T) zu beseitigen oder zu entschärfen (siehe § 4 Arbeitsschutzgesetz). Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und personenbezogene Maßnahmen (P) – in dieser Reihenfolge – ergriffen werden.Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird." ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge einen Üb ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
auf gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) aufgestellt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Im Gegensatz zu den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) haben AME keine Vermutungswirkung sondern allein Empfehlungscharakter.Eignungsuntersuchungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand der ArbMedVV ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einrichtungen" ist Pflichtvorsorge erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von L ex,8h=85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel L pC,peak=137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines per ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43947
Sobald es sich um Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" handelt, ist die entsprechende Vorsorge durchzuführen bzw. anzubieten. Das kann bei Arbeiten mit Fingerlingen der Fall sein, wenn die Kriterien der TRGS 401 erfüllt sind. Im Abschnitt 2 (8) wird Feuchtarbeit folgendermaßen definiert:" (8) Feuchtarbeit sind Tätigkeiten ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
entsprechende Regel zu berücksichtigen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV). In der AMR 2.1 sind Fristen für die regelmäßige Durchführung / das regelmäßige Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge aufgeführt. Diese Fristen sind laut AMR 2.1 Maximalfristen, d.h. sie dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind hiernach allein kürzere Fristen. Ein Ausnahmetatbestand bzgl. der regelmäßigen Durchführung bzw ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV werden ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
einschliesslich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen. Es wird im Unterpunkt 3 ("nachfolgend aufgeführte nicht gezielte Tätigkeiten") unter dem Buchstaben f als Pflichtvorsorgeanlass genannt: "Tätigkeiten in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern hinsichtlich Bortedella Pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus oder Varizella ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugend ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
gesundheitsgefährdenden Arbeiten oder beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen oder rechtzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen. Die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber über die Durchführung der Untersuchung nach dem JArbSchG enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Minuten in einer 90 Grad Celsius heißen Sauna aufhalten dürfen. Weil danach mit einem Anstieg der Körperkerntemperatur zu rechnen ist, sei anschließend eine Hitzepause (Arbeit im nicht belasteten Klima) von zumindest 50 Minuten erforderlich.Grundsätzlich ist dem Arbeitgeber anzuraten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
, die zu einer besonderen Gefährdung führen können" entnommen werden. Insbesondere möchten wir hier die Nummer 4 "Kriterien für die Veranlassung von Pflichtvorsorge" hervorheben.Zu einer Pflichtvorsorge bei Kältearbeit führt die Praxishilfe "Arbeiten in Kühlräumen" der VBG unter der Nummer 6 Folgendes aus:"Die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge zum Anlass "Kältearbeiten" ist für Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden." Das bedeutet, dass für alle anderen Tätigkeiten unter Atemschutz die Vorsorgeuntersuchung unabhängig von der voraussichtlichen Tragedauer durchzuführen sind. Eine Ausnahme gilt für Atemschutzgeräte der der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052