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ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen.Im konkreten Fall ist entscheidend, ob die Beschäftigten tatsächlich den Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Hier hilft u. U. eine Arbeitsplatzbegehung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes weiter. ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
. an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge orientieren. Rechtlich bindend sind diese jedoch nicht, sie stellen den "Stand der Technik der Arbeitsmedizin" dar. Jede Vorsorgemaßnahme bleibt jedoch immer ein Individualfall, der im Verantwortungsbereich des durchführenden Betriebsarztes liegt.Siehe auch die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen:https://www.dguv.de/de/praevention/themen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Grundsatz des Rechts auf Selbstbestimmung des Individuums wird somit in der ArbMedVV in Hinblick auf die körperlichen oder klinischen Untersuchungen eindeutig klargestellt.Die individuelle Aufklärung und Beratung des oder der Beschäftigten durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beinhaltet die Befragung zur Krankenvorgeschichte (Anamnese), zu den Arbeitsplatzverhältnissen und den ausgeübten ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
beauftragten Ärztin erhalten kann. Es kann auch ein Hinweis auf einen Termin sein, an dem ein Untersuchungsmobil den Betrieb anfährt oder der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin anwesend ist."Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, eine Angebotsvorsorge anzunehmen, insofern müssen diese, bezogen auf die Angebotsvorsorge nicht an dem Untersuchungstermin teilnehmen. Es empfiehlt sich jedoch, die Ablehnung ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
und Erkenntnisse nach Satz 2 ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.Nach Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
nach Anhang ArbMedVV Teil 2 (2) anbieten.Die Gefährdungsbeurteilung sollte der Arbeitgeber mit Unterstützung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin vornehmen. ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
sinusförmig 20*1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min). Unter körperlicher Belastung kommt es physiologischerweise zu einer Steigerung des Atemminutenvolumens. Die Gruppeneinteilung (sofern nicht bereits durch das Gerätegewicht vorgegeben) kann somit z.B. durch den Betriebsarzt unter Berücksichtigung der Herstellerangaben zum Atemwiderstand bezogen auf ein genanntes Atemminutenvolumen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
ist vom Arbeitgeber zu erstellen, dabei kann und sollte er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Hat der Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung keine Pflichtvorsorge zu veranlassen (z. B. weil die entsprechenden Tätigkeiten als nicht "regelmäßig und in größerem Umfang" eingeschätzt werden) ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob Angebotsvorsorge ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Bei den zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
zum Tragen kommen müssen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung im konkreten Einzelfall sollte möglichst auch der Betriebsarzt/die Betriebsärztin eingebunden werden. ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
anerkannt. Sie liefern dem Betriebsarzt bei der Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verlässliche Grundlagen für angemessene und standardisierte, arbeitsmedizinische Untersuchungen und ermöglichen eine Einschätzung des Gesundheitszustandes. Das gilt auch für die DGUV Empfehlung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher: G 25-Untersuchung). Die Anwendung der DGUV Empfehlungen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
von Angebotsvorsorge definiert (sogenannte Abschneidekriterien). Ein solches genanntes Abschneidekriterium ist z. B. das Vorliegen einer geringen Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400 ("Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"). Bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
einer Wunschvorsorge ermöglicht bzw. angeboten werden. Beschäftigte können sich individuell von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen (z. B. bei bevorstehenden Reisen in ein "Corona-Risikogebiet"), aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Bei vielen beruflichen Reisen in sogenannte "Corona-Risikogebiete" dürfte diese Form ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298