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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren....(4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV enthält keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff. Sie gilt gemäß § 1 Abs.2 ArbMedVV im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Beschäftigte im Sinne des ArbSchG sind (§ 2 Abs.2 ArbSchG): "1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Angebotsvorsorge bei:(...)2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:(...)j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft," ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42748
eine Pflichtvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bzw. eine Angebotsvorsorge (§ 6 ArbMedVV) erforderlich ist. Daneben gibt es gemäß § 5a ArbMedVV noch die Wunschvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten.Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben.Siehe hierzu § 3 Abs.1 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" Teil 2 "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschl. gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" findet sich die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge u.a. bei aufgeführten nicht gezielten Tätigkeiten unter (1) 3 f: "In Einrichtungen zur vorschulischen ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (Vermutungswirkung, § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Der von Ihnen genannte Begriff "G-Untersuchungen" nimmt Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV, die jedoch ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren." ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42470
Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Folgendes:(1) Die allgemeinen Vorgaben in Abschnitt 4 der AMR 3.2 sind zu berücksichtigen. Der folgende Absatz enthält hierzu spezielle Ausführungen. Unberührt bleiben Vorgaben in anderen Arbeitsmedizinischen Regeln.(2) Vorsorgeanlässe für die in dieser Technischen Regel angesprochenen Tätigkeiten und Gefährdungen sind insbesondere:(...)2. Angebotsvorsorge(...)b) bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) aufgeführt. ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42522
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtvorsorge vor. In § 4 ArbMedVV (Pflichtvorsorge) heißt es:„(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2 ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen (§ 2 Abs.1 Nr.5 ArbMedVV).Der Arzt/die Ärztin hat die Erkenntnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
. Die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) „Wunschvorsorge“ beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; abrufbar als Broschüre mit der Artikelnummer A458 unter www.bmas.de) ."Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre A458 des BMAS möchten wir gesondert hinweisen. Insbesondere die Nummer 1. Zugangswege zur Wunschvorsorge enthält ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“ Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389