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Die (stufenweise) Wiedereingliederung (sogenanntes "Hamburger Modell") ist eine Maßnahme nach § 74 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) und soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
hierbei die Durchgangsärzte der Unfallversicherungsträger spielen, liegen uns nicht vor. Eine diesbezügliche Frage sollte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger gerichtet werden,Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen (§ 3 Abs.3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). Ob ein Schonarbeitsplatz für Beschäftigte geeignet ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
die Feststellung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (früher "G25-Untersuchung").Bei einem Arbeitnehmer mit Herzschwäche ist die körperliche Eignung zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen fraglich. Die Entscheidung muss der untersuchende Arzt treffen.Ein Betätigungsschalter, mit dem der Fahrer seine Handlungsfähigkeit ...
Stand: 13.09.2023
Dialog: 3414
Grundsätzlich gilt, dass die Integration eines behinderten Menschen vom Betriebsarzt unter Berücksichtigung der realen Arbeitsanforderungen sowie des Grades der Einschränkung erfolgen sollte.Nach § 81 Abs.4 SGB IX - Sozialgesetzbuch 9 "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber u.a. Anspruch auf "...eine behinderungsgerechte ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 15614
Wir interpretieren Ihre Frage so, dass der Arbeitnehmer im Betrieb mit Fahrertätigkeiten beschäftigt wird bzw. werden soll. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht beantworten wir die Anfrage wie folgt:Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung/Führungsverantwortung für seinen Betrieb und die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Aus seiner Verantwortung erwachsen ihm auch Pflichten, die er selbst umsetzen ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 18782
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe ...
Stand: 03.06.2013
Dialog: 18655
. Ferner ist zu prüfen, inwiefern die Versetzung im Rahmen der Mitbestimmung zustimmungspflichtig ist (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Soll eine Versetzung mit besonderen Anforderungen an die Beobachtung aufgrund einer vorangegangen Krankheit begründet werden muss dies mit entsprechender Fachkunde begründet werden. Dies setzt im vorliegenden Fall ein ärztliches Gutachten durch den Betriebsarzt ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
sind, Herzschrittmacher zu beeinflussen. Eine Eingruppierung in die Rubrik „Beeinflussung nicht wahrscheinlich“ erfolgte für alle Geräte und Anlagen, wenn eine Beeinflussung ausgeschlossen oder nur bei speziellen Expositionsbedingungen zu erwarten ist.Insofern ist eine Gefährdung prinzipiell nicht ausgeschlossen. Deshalb muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei sollten Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
zu behalten.Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252
mit Zustimmung der betroffenen Beschäftigten und in Abstimmung mit den betrieblichen Interessenvertretungen zu klären, ob und wenn ja mit welchen Leistungen oder Hilfen die Arbeitsunfähigkeit überwunden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und somit der Arbeitsplatz dauerhaft gesichert wird. Der Werks- oder Betriebsarzt sollte in der Regel beteiligt werden. ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Zur Ersten Hilfe sind Erläuterungen in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" - Dritter Abschnitt "Erste Hilfe" und der zugehörigen DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" aufgeführt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137
zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Da es sich bei der Fragestellung um einen speziellen Einzelfall handelt, empfiehlt es sich, den Sachverhalt vor Ort mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, dem Inklusionsamt bzw. den örtlich zuständigen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 19015
schriftlich zu erteilen."Abschließend kann die Frage, ob der Mitarbeiter als Fahrer eingesetzt werden kann, von uns nicht beantwortet werden. Diese Frage ist unter Hinzuziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes zu beantworten. ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43645
zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen. Im vorliegenden Fall sollte auch, sofern vorhanden, der Behindertenbeauftragte involviert werden. Hilfe erhalten Sie auch vom Technischen Beratungsdienst Ihres Integrationsamtes. Auf die Unterweisungspflicht nach § 12 ...
Stand: 24.09.2016
Dialog: 27533
Versicherte (Arbeitnehmer) sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieses gilt uneingeschränkt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Rechtsgrundlage für den Versicherungsschutz ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) . Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Eine gute Übersicht bietet der "Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf" der DGUV. Insbesondere das Kapitel 5 "Berufliche Einschränkung" möchten wir hervorheben. Hier lässt sich Folgendes nachlesen:"Kapitel 5 Berufliche EinschränkungenBedingungen, welche die Wahl und Ausübung eines Berufes oder einer Tätigkeit bei Menschen mit Diabetes beeinflussen können, sind durch die Beurteilung ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 3416
Hierzu ist in § 177 SGB IX nachzulesen:"(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt. Ferner wählen bei Gerichten, denen mindestens fünf schwerbehinderte Richter oder Richt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 43874
der Behinderung sind in der Planung. Anhand der grundlegenden Methodik zu dieser Inkludierten Gefährdungsbeurteilung und der Vorgehensweise der vorhandenen Handlungshilfe kann durch Fachleute (z.B. Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit) eine Übertragung auf die vorliegende Behinderungsart, die Funktionseinschränkung abgeleitet werden.Auf die Broschüre "Demenz und Arbeitsleben ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 43226
werden. Mitarbeitergespräche wurden bereits (erfolglos) genutzt. Ggf. ist es sinnvoll, den Betroffenen in einem nächsten Schritt an Vertrauenspersonen zu verweisen, soweit im Betrieb vorhanden (Interessenvertretung, Gesundheitsmanagement, Sozialberatung, Betriebsarzt etc.) oder Unterstützung durch Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften einzuholen. ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607
von den behinderten Beschäftigten, - durch die Schwerbehindertenvertretung, - durch das betriebliche Eingliederungsmanagement, - durch die Gefährdungsbeurteilung oder - durch Erkenntnisse aus Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt erhalten. (3) Zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) ist das Zwei-Sinne-Prinzip ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038