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Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
und Zweck der Vorschrift folgende Auslegung ergibt, dass hier ein Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderwochen einschließlich der Sonntage gemeint ist.Das Verbot der Nachtarbeit findet sich im § 5 MuSchG. Die von Ihnen beschriebene Rufbereitschaft in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist danach nicht zulässig. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
belegten Sonn- und Feiertag in der betreffenden Woche ein Ausgleich der beschriebenen Art geschaffen werden muss“.Nach Lage der Dinge müssten der 27., 28. und 29.12. als Ausgleich beschäftigungsfrei bleiben.Demgegenüber ist eine Beschäftigung an Samstagen ohne Freizeitausgleich grundsätzlich zulässig, weil dieser Tag als Werktag gilt. Der umgangssprachliche Begriff "Wochenende“ kommt ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
und/oder Betriebsärzte/Betriebsärztinnen sind hier aus gutem Grund nicht genannt. Deren Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschrieben. Danach unterstützen sie den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. D.h. sie sind beratend tätig und tragen nicht die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung, diese verbleibt beim ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
über das Ergebnis der o. g. Gefährdungsbeurteilung und zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Konkret:Solange in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Immunstatus nicht bekannt ist, besteht eine unverantwortbare Gefährdung, konkret eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefahr mit den in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
sind: eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf vier Stunden oder eine Begrenzung der Tätigkeiten.Die Art der Gefährdung muss möglichst genau und verständlich beschrieben werden. Es dürfen weder Angaben zum Gesundheitszustand noch zum Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden. Patientenbezogene medizinische Daten oder sogar Diagnosen dürfen nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.Die Dauer des ärztlichen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
und verständlich beschrieben werden, z. B.: die Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche. Oder es besteht eine Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Es dürfen keine Angaben zum Gesundheitszustand oder Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden. Patientenbezogene medizinische Daten (z. B. Impfstatus oder Immunitätslücken) und sogar Diagnosen dürfen nicht an den Arbeitgeber ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Beachtung aller IFA-Empfehlungen, insbesondere die Beschränkung auf die in der Empfehlung 1017 beschriebenen Narkoseverfahren, bei denen der Bewertungsindex für Anästhesiegase eingehalten wird, sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen der TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung".Hinweis:Umfangreiche Informationen über die genannten Stoffe erhalten ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten nach dem Mutterschutz ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, wird im § 11 Abs.1 MuSchG beschrieben. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt u.a. dann als ausgeschlossen ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
und Kind, welcher die Erregerübertragung begünstigt. Staphylococcus aureus ist der Haupterreger der Mastitis puerperalis, eine akute Entzündung der weiblichen Brustdrüse, welcher etwa in der 2. bis 4. Woche nach der Geburt auftritt. MRSA-Besiedlungen der Brust bzw. der Brustdrüsengänge der Mutter eines Neugeborenen sind ebenso wie die Übertragung von MRSA auf das Neugeborene in der Literatur beschrieben ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886