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Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
in der Anfrage lässt sich ableiten, dass die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Schutzmaßnahme Nr. 2) umgesetzt werden kann – insofern hat die Weiterbeschäftigung der stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz zu erfolgen.Es kann von hier aus nicht bewertet werden, ob es ggf. arbeitsrechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz gibt, die sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
(A) nicht beschäftigt werden.Die Möglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzblenden, größere Abstände zwischen den einzelnen Instrumenten, eine Umsetzung bestimmter Instrumentengruppen innerhalb des Orchesters sowie weitere organisatorische Maßnahmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG) geprüft werden. Zur Klärung von Detailfragen sollten Sie sich direkt an die für Ihren ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 12482
Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb zu sensibilisieren und Detailinformationen für Interessierte an geeigneter Stelle bereitzuhalten. So können Ihre Mitarbeiter/-innen Sie aktiv bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen und auf die Belange schwangerer und stillender Kolleginnen angemessen Rücksicht ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
ein neuer Pächter eine Tankstelle (§ 613 a BGB - Betriebsübergang), so tritt er in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das bedeutet, dass der neue Pächter alle Beschäftigten übernimmt und die Verantwortung für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen trägt.Bei der Beschäftigung an Tankstellen bestehen für werdende Mütter ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
/85/EWG "Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz" wurde mit der "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (aktuell: mit dem Mutterschutzgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Auch in Belgien wird eine entsprechende Umsetzung ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
. Ein solcher Einzelfall kann vorliegen bei Insolvenz, bei der teilweisen Stilllegung des Betriebes (ohne die Möglichkeit der Umsetzung der Schwangeren auf einen anderen Arbeitsplatz) oder in Kleinbetrieben, wenn der Betrieb ohne qualifizierte Ersatzkraft nicht fortgeführt werden kann. Auch eine besonders schwere Pflichtverletzung durch die Frau kann im Einzelfall ausnahmsweise zu einer Kündigung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
die Informationen über Schwangerschaft und Stillzeit Ihrer Mitarbeiterin nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tun Sie es fahrlässig oder vorsätzlich doch, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zulässig und geboten ist hingegen die Weitergabe dieser Informationen an die Personen in Ihrem Betrieb, welche mit der Ausführung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen betraut sind, wie z. B ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
und in welcher Weise die Arbeitszeit verringert wird. Möglicherweise sind diesbzgl. Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen festgelegt. Aus dem Mutterschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich keine Vorgabe, welcher Arbeitsplatz Vorrang hat.Die Reduzierung der Arbeitszeit ist die Umsetzung eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, daher ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Mutterschutz muss nicht beantragt werden, Ihrer Zustimmung für die Sicherstellung des Mutterschutzes bedarf es nicht." Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist oderc) eine Fortführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht möglich sein wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).Bei konsequenter Umsetzung sollte demnach bereits vor der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz eine Bewertung der neuen Aufgaben vorliegen.Im konkreten Fall einer Schwangerschaft im Betrieb ist der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
aufgeklärt werden.Ein Beschäftigungsverbot ist als letzte Schutzmaßnahme indiziert. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz vorgegebenen Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss eingehalten werden. Vorrang hat eine andere Tätigkeitszuweisung, wie z. B. nicht pflegerischen Tätigkeiten, strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen, etc.Falls dies nicht möglich ist, sollte man die Möglichkeiten einer Umsetzung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
die „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BimSchV) Grenzwerte, die für alle Personen (nicht nur Beschäftigte) gelten. Spezielle Grenzwerte für werdende oder stillende Mütter gibt es nicht. Auch ist das Verbotssymbol für Herzschrittmacherträger unabhängig vom Mutterschutz zu sehen. Die Frage 2 ist daher pauschal mit nein zu beantworten.Im Leitfaden "Elektrische Felder" zur Umsetzung der EU ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
der Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter zu klären, ob ihre Arbeit unter die Beschäftigungsverbote fällt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu bestimmen.Für die Umsetzung der betrieblichen Beschäftigungsverbote ist der Arbeitgeber zuständig; nicht die Gynäkologin/der Gynäkologe.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote bieten zwar bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf einen ausreichenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
des Immunstatus eine sofortige Umsetzung in einen geeigneten Tätigkeitsbereich erforderlich.Anbei einige konkrete Beschäftigungsverbote als Beispiel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsverbote immer im Zusammenhang mit den aktuellen Gefährdungssituationen (Einzelfall) auszusprechen sind:1. Die werdende Mutter darf nicht in Räumen beschäftigt werden oder sich dort aufhalten, wenn Halothan ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
Person, hier Ihrer Betriebsärztin, festgestellt werden.Die nächste Schutzstufe wäre eine Umsetzung in einem Bereich mit geringer Exposition. Dies könnte z. B. die Geriatrie sein, da die HAV Prävalenz mit dem Alter ansteigt. Sie liegt sie in der Gruppe der 70-79 –Jährigen bei über 80 %. Durch diese Herdenimmunität wären Sie gegen eine HAV Infektion besser geschützt als in ihrem privaten Umfeld ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Satz 2 angestrebte Weiterbeschäftigung der Frau während der Schwangerschaft und nach der Entbindung möglichst lückenlos gelingt. Eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung erst bei Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit wäre zu spät, da dies die Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen verzögern würde. Dies würde auch der Zielsetzung des § 8 Absatz 1 Satz 2 zuwiderlaufen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872