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Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die für Kinder geltenden Vorschriften anzuwenden.Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
können. Hierzu gehört auch die Tätigkeit mit Krananlagen.Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) führt diesbzgl. aus (§ 29 Abs.1):"Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B. zum ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Auf die Informationen zum Thema "Medien- und Kulturarbeit von Kindern" auf den Seiten des Arbeitsschutzportals NRW weisen wir hin. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 23966
In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind die ei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.Wird ein Jugendlicher an einem freien Tag krank (arbeitsunfähig), besteht nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf einen weiteren freien Tag zur Erstattung dieses Krankheitstages.Dieses ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 15225
Eine schädliche Einwirkung von Gefahrstoffen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- ist dann anzunehmen, wenn für Jugendliche bei Fortdauer der Beschäftigung das Risiko einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Gefahren bestehen immer dann, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die geltenden Sicherheitsbestimmungen, wie z. B. di ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
unterschritten wird.Als Fachkundiger sollte derjenige fungieren, der auch die Aufgabe hat, die Jugendlichen mit den gefährlichen Arbeiten auszubilden. Der Fachkundige muss die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse besitzen. Dazu, wie die Aufsicht durch den Fachkundigen im Einzelfall sichergestellt werden muss, finden sich in den Vorschriften keine näheren Erläuterungen. Dies ist im Rahmen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Bet ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
"Grundsätze der Prävention" zum Inhalt.Das bedeutet, dass grundsätzlich der Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Jugendlichen für das Einhalten der Vorschriften des JArbSchG primär verantwortlich ist und für Verstöße zur Verantwortung gezogen wird (Bußgeld- und Strafvorschriften siehe § 58 ff JArbSchG).Kommt es auf Grund eines Verstoßes gegen das JArbSchG zu einer Gefährdung von Beschäftigten anderer ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
„Grundpflichten des Unternehmers" der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" gilt Folgendes:„(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1 ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen durch die Auf ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130