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Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind und dann der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.Auf die nicht abschließende Aufzählung ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
wenn,dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Hinweis: Die in der Gefahrstoffverordnung geforderten Maßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten bzw. durchzuführen und das entsprechende technische Regelwerk - TRGS ist zu beachten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist3. und der Luftgrenzwert (AGW) bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Ist im Einzelfall für einen gefährlichen Stoff kein Grenzwert festgelegt, müssen lediglich die unter Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.Es ist zu beachten, dass hier nur Beschäftigungen zulässig sind, die für die Ausbildung erforderlich sind. Das Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
nicht erkennen oder nicht abwenden könnenmit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindDieses Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, sofern dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt werden, soweit· sie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;· der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;· der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird und· in Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Wenn also im Forst gefährliche Arbeiten im Sinne des § 22 JArbSchG anfallen, dürfen jugendliche Auszubildende nur unter der Aufsicht eines Fachkundigen beschäftigt werden. Was gefährliche Waldarbeiten sind, ist im Abschnitt 2 der DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" aufgeführt.Sind die Auszubildenden über 18 Jahre alt, sind diese Tätigkeiten nicht grundsätzlich ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
sind, ausgenommen, sofern der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Wie diese Aufsicht im Einzelfall sichergestellt werden muss, wird in den Vorschriften nicht näher erläutert, sondern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Es wird aber im Allgemeinen davon ausgegangen, dass der Fachkundige den Jugendlichen bei der Durchführung der gefährlichen Arbeiten ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
werden, soweitsie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird undin Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, eine betriebsärztliche ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
eines Fachkundigen gewährleistet ist.Somit ist eine Beschäftigung bei der Versorgung der o.g. Chemotherapiepatienten im Rahmen eines Berufsfindungspraktikums nicht zulässig. Auch ist das Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung in der Regel nicht zumutbar und es gilt das Minimierungsgebot. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
Jugendliche Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs.2 JArbSchG). Im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sehen wir das Erfordernis als gegeben an.Hinsichtlich ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42171
von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der "Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit" ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1.dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2.ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
einzuhalten.Jugendliche dürfen nach § 22 Absatz 2 JArbSchG nur mit den aufgeführten Tätigkeiten (Problem: nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen) beschäftigt werden, wenn dies unter Aufsicht eines Fachkundigen geschieht und diese Tätigkeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Im Fall des freiwilligen sozialen Jahres bestimmt sich das sogenannte Ausbildungsziel ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Außerdem dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271