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Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).Wie lange darf gearbeitet werden?• 8 Stunden am Tag• 5 Tage in der Woche• 40 Stunden ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
am Stück dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beschäftigt werden, bei einer Beschäftigung von 4,5 bis 6 Stunden soll eine Ruhepause von 30 Minuten eingeräumt werden,bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Ruhepause 1 Stunde, Nachtarbeit (zwischen 20.00 - 6.00 Uhr) ist verboten, Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist verboten,Verbotene ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
oder sicherheitstechnische Betreuung sicher gestellt ist:Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
hat die Pflicht, die Jugendlichen auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und ihn im Gefahrenschutz zu unterweisen.Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind...Die Verbote gelten nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
sind die einzelnen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) zu beachten.Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit gefährlichen Arbeiten nicht beschäftigt werden dürfen. Hierzu zählen alle Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind. Dazu kommt noch die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2.mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, 5. mit Arbeiten, bei denen ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
dem Berufschulunterricht gleichgestellt ist.Die Pflicht zur Freistellung eines Jugendlichen ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG) und für Erwachsene aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG). Während der Berufsschulzeiten ist der Auszubildende von der Arbeit freizustellen.Es muss jedoch zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden unterschieden werden:Volljährige Auszubildende ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
(ArbZG) zu beachten: z.B. § 3 Arbeitszeiten, § 4 Ruhepausen, § 5 RuhezeitenWeitere Hinweise zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sowie zu arbeitszeitrechtlichen Regelungen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten.Auf die Informationen der IHK Schwaben zu Ferien- und Nebenjobs für Schüler und Studenten weisen wir hin. ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
dieser Gefahren.In Bezug auf etwaige Beschäftigungsverbote ist § 22 JArbSchG relevant:"(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366