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Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
im Betrieb - auch an beiden Schultagen - für erwachsene Auszubildende zulässig.Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (z.B. BAG 5 AZR 413/99)Die Beschäftigung vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
in dem Betrieb zu arbeiten.Minderjährige Auszubildende: Wenn der Schultag mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, ist der Auszubildende an einem Tag der Woche für den Rest des Tages von der Arbeit freizustellen.Sonderurlaub muss für den Besuch einer schulischen Pflichtveranstaltung nicht beantragt werden. ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
über den Kinderarbeitsschutz.Neben der praktischen Arbeit im Betrieb sollen den Praktikanten auch Informations- und Beobachtungsmöglichkeiten geboten werden. Bei der Beschäftigung von Praktikanten, die jünger als 18 Jahre sind, müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden! Demnach dürfen sie grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt werden, soweit· sie zur Erreichung des Praktikumszieles erforderlich sind;· der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist;· der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung) unterschritten wird und· in Betrieben, für die eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein." Welche Arbeiten im Einzelfall unter gefährliche Arbeiten im Sinne des JArbSchG fallen, ob diese ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
hat die Pflicht, die Jugendlichen auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und ihn im Gefahrenschutz zu unterweisen.Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:• Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten• in privaten Haushalten:- Babysitten- Nachhilfeunterricht- Einkaufen und Botengänge• in landwirtschaftlichen Betrieben:- Hilfe bei der Ernte- Versorgung von TierenAber nur:• höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
dieser Gefahren.In Bezug auf etwaige Beschäftigungsverbote ist § 22 JArbSchG relevant:"(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die für Kinder geltenden Vorschriften anzuwenden.Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
Arbeiten:Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern übersteigen, z. B.· Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten;· Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist;· Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung;· Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung.Arbeiten, bei denen Schülerinnen und Schüler sittlichen Gefahren ausgesetzt sind.Arbeiten ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist in der Bundesrepublik verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung lassen Ausnahmen nur für kurzzeitige leichte und für Kinder geeignete Arbeiten zu.Die Beschäftigung in einem Hotelbetrieb gehört nicht zu den in § 2 Absatz 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung aufgeführten Ausnahmen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 9133
. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten beia) der Ernte und der Feldbestellung,b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,c) der Versorgung von Tieren,4. mit Handreichungen beim Sport,5. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, d.h. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen (nicht ionisierender Strahlung) ausgesetzt sind - § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Die Beschäftigung von Jugendlichen mit Lasern ist nur dann zulässig, wenn sie zum Erreichen des Ausbildungsziels ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht übe ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795