Ergebnisse 41 bis 60 von 93 Treffern
und –beschränkungen beachtet werden (§§ 22-25 JArbSchG). Hier sei v.a. auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit der Kinder/Jugendlichen hingewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG), welche im Rahmen des Praktikums nicht überschritten werden darf. Demnach sollte dieses vor Aufnahme eines Praktikums unter Einbezug des Alters und der persönlichen Leistungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen vorab geprüft ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Auf die Informationen zur Kinderarbeit im Medien- und Kulturbereich (Definitionen Kind/Jugendlicher/Vollzeitschulpflicht) unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 8598
von Kindern und Jugendlichen bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unter:https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
ist. Die Einhaltung von Grenzwerten läßt sich in der Regel durch Messungen anerkannter Messinstitute überprüfen,6. eine Unterweisung über Gefahren, insbesondere bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, gem. § 29 JArbSchG nicht erfolgt ist.Die Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz gehört zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers. Dieser hat Art, Ausmaß und Dauer von Gefahren zu beurteilen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
(ArbZG) zu beachten: z.B. § 3 Arbeitszeiten, § 4 Ruhepausen, § 5 RuhezeitenWeitere Hinweise zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sowie zu arbeitszeitrechtlichen Regelungen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten.Auf die Informationen der IHK Schwaben zu Ferien- und Nebenjobs für Schüler und Studenten weisen wir hin. ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, d.h. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen (nicht ionisierender Strahlung) ausgesetzt sind - § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Die Beschäftigung von Jugendlichen mit Lasern ist nur dann zulässig, wenn sie zum Erreichen des Ausbildungsziels ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht übe ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
am Stück dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beschäftigt werden, bei einer Beschäftigung von 4,5 bis 6 Stunden soll eine Ruhepause von 30 Minuten eingeräumt werden,bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Ruhepause 1 Stunde, Nachtarbeit (zwischen 20.00 - 6.00 Uhr) ist verboten, Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist verboten,Verbotene ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Gemäß § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, sofern dies nicht zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Zu diesen gefährlichen Arbeiten gehören u.a.- Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen- Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 27394
dieser Gefahren.In Bezug auf etwaige Beschäftigungsverbote ist § 22 JArbSchG relevant:"(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366