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Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Siehe hierzu auch die DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191) "Benutzung von Fuß und Knieschutz". Unter Ziffer 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 wird ausgeführt, dass in Bezug auf die Gefährdungsermittlung bei Allergikern ein individueller Beratungsbedarf bestehen kann. In diesen Fällen sollte ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Der Oberbegriff für Datenbrillen lautet "Head-Mounted Displays" (HMD). Hierunter versteht man auf dem Kopf getragene visuelle Ausgabegeräte, die Bilder auf einen augennahen Bildschirm oder direkt auf die Netzhaut projizieren. Datenbrillen gehören zu den einfachen Formen von Head-Mounted Displays. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) befasst sich aktuell in Form eines Forschungsprojektes (F22 ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
zu ergreifen sind, damit u. a. erträgliche klimatische Bedingungen am Arbeitsplatz sichergestellt werden können. Dies sollte in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt erfolgen.Maßnahmen, die zur Gefährdungsminimierung hier in Frage kommen, sind die zügige Reparatur des Klimaaggregates oder die Außerbetriebnahme des Umschlaggerätes bis zur Beendigung der Reparatur am Klimagerät ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 5458
Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Mund-Nasen-Schutz, nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.Bei der Beurteilung, Festlegung und Auswahl der PSA soll der Unternehmer und/oder die Führungskraft, durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
sich insbesondere durch - aggressive oder alkoholisierte Kunden, - Raubüberfälle, - Alleinarbeit. Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Maßnahmen des Arbeitschutzes soll sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 16682
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" insbesondere auch die DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22)"Bauarbeiten", die DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) " Benutzung von persönlichen ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
auch eine einheitliche Dokumentation zu gewährleisten. Das Gremium sollte im Hinblick auf psychische Faktoren über die intensive Einbeziehung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinaus allerdings auch die Vernetzung mit ggf. bereits bestehenden anderen Gremien und Strukturen wie dem Betrieblichen Gesundheitsschutz und dem Qualitätsmanagement anstreben und die Beschäftigten intensiv einbinden. Fazit ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Insofern könnte durch die Unterschrift der beiden v. g. Berater für den Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit durch den schriftlichen Nachweis der Beratung entstehen. Dabei unterschreibt der Berater nur, dass er den Arbeitgeber beraten und insofern ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
und dem gewählten Verfahren ab. Neben der schon angesprochenen wichtigen eigenen Erfahrungen der Mitarbeiter scheint es sinnvoll, eine in Arbeitsschutzbelangen kundige Person - hier bieten sich Betriebsarzt/Sicherheitsfachkraft an - einzubinden. Diese wiederum beziehen den Mitarbeiter in geeigneter Form ein. Ganzheitliche Instrumente zur Gefährdungs- und Belastungbeurteilung beinhalten sowohl Verfahrensteile ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233