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oder die Vorgesetzten haben dabei die Führungsverantwortung hinsichtlich der Organisation, der Auswahl und der Aufsicht. Die Elektrofachkraft übernimmt dabei die Fachverantwortung. Bei der Auswahl der Elektrofachkraft hat der Unternehmer zu prüfen, ob die o.g. Anforderungen durch die Person erfüllt werden. Die arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten einer Elektrofachkraft ergeben sich aus den vom Arbeitgeber ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind ( § 3 Abs. 6 BetrSichV). Nähere Anforderungen dazu sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS enthalten. Prüfungen, die von befähigten Personen nach BetrSichV vorzunehmen sind (z.B. nach § 14 ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
unter Spannung durchführt, grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft besitzen.Weiter hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nur Personen übertragen werden, die für diese Arbeiten nach Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich eine Berechtigung für die Arbeiten unter Spannung zu erteilen, die sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407
sich aber, für die Durchführung von Prüfungen, Inbetriebnahmen etc. eine innerbetriebliche offizielle Bestellung mit Angabe der übertragenen Aufgaben vorzunehmen. Dadurch kann der Arbeitgeber dokumentieren, dass er Arbeiten, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, nur an hierfür befähigte Personen übertragen hat. ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 2737
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindund3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 ist folgendes nachzulesen:"Zu § 7 Abs. 1:Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 42789
Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe LL A 5.1 Fall 2."Grundsätzlich ist somit die Nutzung Ihrer Stapler durch betriebsfremde Personen zulässig. Die genauen Modalitäten zur Nutzung der Stapler durch die betriebsfremden Personen sind in der U D27.07 "Informationen zur Arbeitssicherheit - Betriebsfremde Flurförderzeuge" der BGHW ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
, der Auswahl und der Aufsicht. Die Elektrofachkraft übernimmt dabei die Fachverantwortung. Bei der Auswahl der Elektrofachkraft hat der Unternehmer zu prüfen, ob die o.g. Anforderungen durch die Person erfüllt werden. Die arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten einer Elektrofachkraft ergeben sich aus den vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben und ist von der Organisationsstruktur des Betriebes ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Und weiter hat der Arbeitgeber ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
. Dazu gehören auch alle Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: Ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
Eine nähere Erläuterung zur "Elektotechnisch unterwiesenen Person" findet sich in der DGUV Regel 103-011 unter Ziffer 2.Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 18529
Für die Ausbildung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen gibt es in einschlägigen Regelwerken keine vorgeschriebenen Inhalte bzw. keine vorgeschriebene Schulungsdauer.Die Verantwortung für die geeignete Vermittlung der notwendigen elektrotechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten trägt der Arbeitgeber bzw. die vom Arbeitgeber beauftragte Elektrofachkraft. Die Auswahl geeigneter Personen ...
Stand: 26.08.2022
Dialog: 19827
Die Notwendigkeit von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen ist nicht von der Höhe der elektrischen Spannung abhängig, sondern richtet sich nach der Tätigkeit. Hierzu ist in der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in § 3 folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 42172
Eine spezieller Turnus wird in den Vorschriften nicht verlangt.In der Broschüre BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" ist zu den elektrotechnisch unterwiesenen Personen u. a. folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die Unternehmer/-in die elektrotechnisch unterwiesene Person stichprobenartig durch eine Elektrofachkraft überprüfen ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 42813
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide Rech ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 ist hierzu folgendes nachzulesen:"Zu § 3 Abs. 1:Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.Die ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 42824
Bei der Fragestellung ist zwischen der grundlegenden Befähigung zur Führung eines Flurförderzeuges und den regelmässig durchzuführenden Unterweisungen der Staplerfahrer zu unterscheiden.Befähigung:Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt (sog. "Staplerschein"), wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften (z. B. Alter, Zuverlässigkeit) zum Führen des Fahrzeuges befähigt sind. Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen." Der Arbeitgeber muss sich also von der Eignung des Arbeitnehmers zum selbständigen Führen von Fahrzeugen grundsätzlich ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932