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zu weit mehr als 90%. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben Sicherheitsbeauftragte aus- bzw. weitergebildet, besitzen hierfür ein umfangreiches QS-System und setzen als Referenten hauptsächlich Aufsichtspersonen ein, die das entsprechende Fachwissen, praktische Erfahrungen aus hunderten von Betriebsbesuchen und Schulungen zur Erwachsenenbildung hierfür mitbringen.Auch in § 20 der DGUV ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 15950
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Anforderungen bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII durch satzungsrechtliche Vorschriften des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) konkretisiert werden, empfehlen wir, weitergehende Fragen zur Bestellung und Qualifizirung direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu richten. ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 6618
Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001.Nach § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 6714
, wird in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft hergestellt. Das bedeutet aber keine förmliche Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 14 Abs. 1 der Vorschrift. Von der vorgeschriebenen Zahl der Ersthelfer kann nur dann abgewichen werden, wenn das betriebliche Rettungswesen hinsichtlich personeller, materieller oder organisatorischer Mindestmaßnahmen über die Anforderungen der Vorschrift hinausgeht. Neben ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer "den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist."Auf die DGUV Information 211-042 ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 1979
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
) in der Fassung vom 01.06.2005] vorliegen." Für die Zuständigkeitsbereiche anderer Berufsgenossenschaften gelten ähnliche Regelungen.Das heißt: Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuem Ausbildungskonzept (seit dem Jahr 2001) ausgebildet worden ist, die Branche zu wechseln, ist § 4 Abs. 7 der DGUV Vorschrift 2 heranzuziehen ("Der Unfallversicherungsträger entscheidet ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Der Betriebsrat/Personalrat hat umfangreiche Rechte, wenn es um die Bestellung und die Tätigkeit ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Zusatzqualifikation angemessen ist. Diese Regelung ist analog zu der in der DGUV Vorschrift 2 unter § 2 (7) enthaltenen Fachkunderegelung zu sehen. Danach entscheidet der für einen Betrieb zuständige Unfallversicherungsträger über den erforderlichen Umfang an Fortbildung bei branchenwechselnden Fachkräften für Arbeitssicherheit. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 17640
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss er die sicherheitstechnische Betreuung auf andere Weise gewährleisten. Das von einzelnen Berufsgenossenschaften angebotene sogenannte Arbeitgebermodell, z.B. der Maschinenbau- und Metall-BG, kann nur in Betrieben mit nicht mehr als 30 Beschäftigten und bei entsprechender Qualifikation des Arbeitgebers genutzt werden. Es bestehen auch hier Zweifel, dass diese Möglichkeit ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" getroffen.Sicherheitsbeauftragte haben bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ebenfalls eine unterstützende Aufgabe. Die Sicherheitsbeauftragten wirken aber nicht wie die Sicherheitsfachkräfte von einer Stabstelle, sondern ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
dieses zuvor mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden. Hinweise: Führer von Kraftfahrzeugen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, DE oder D1E benötigen, müssen nachweislich in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Zu empfehlen ist eine Ersthelfer-Aus- und Fortbildung entsprechend der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention". Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
Berufsgenossenschaften/Unfallkassen bezogen auf Ihre Betriebe (Branchen) konkrete Umsetzungshilfen. Diese können Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfragen.Informationen und Hilfen zur neuen Vorschrift erhalten Sie unter http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962