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Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz sind unter § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" des Arbeitsschutzgesetzes getroffen:(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." in Verbindung mit Anhang Nummer 2.2 ArbStättV"2.2 Maßnahmen gegen Brände (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihrem Löschvermögen zu entnehmen, wobei die Summe der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl je Brandklasse entsprechen muss. Flächen im Freien (z. B. Grünanlagen, Verkehrswege) können bei der Ermittlung der Grundausstattung unberücksichtigt bleiben....Hinweise: 1. Bei der Auswahl der Feuerlöscher sollten ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die M ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":(1) Arbeitsstätten müssen je ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
In § 6 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass die Unterweisung nach Absatz 1 sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken muss, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B. der ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit hrem Anhang heranzuziehen. Im Anhang unter dem Punkt 4.3 Erste-Hilfe-Räume ist nachzulesen, dass Erste-Hilfe-Ausstattung neben dem Erste-Hilfe-Raum überall dort aufzubewahren ist, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern. Sie muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
zu ergreifen. Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 24921
Hausalarme sind keine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833, da sie Gefahren nicht selbstständig erkennen können. Sie können jedoch Teil einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0833 sein. Da die Alarmierungseinrichtung nach Ihren Aussagen baurechtlich nicht gefordert ist, ergibt sich aus der Technischen Prüfverordnung NRW keine Prüfpflicht. Eine Prüfpflicht ergibt sich jedoch aus § 4 Absatz 3 Arbeitsst ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6804
Anhaltspunkte für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 werden folgende Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen genannt:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:- Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
-A) sein, z.B. aus Beton. Nicht geeignet sind Böden aus Holz oder auf Bitumenbasis oder Böden mit brennbarem Belag (z.B. Kunststoffplatten). Diese können jedoch durch Aufbringen von nichtbrennbaren Baustoffen nachgerüstet werden. – Wände und Decken müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse DIN 4102-A) sein, z.B. aus Ziegel, Beton. Stahlfachwerk muss mit nichtbrennbaren Baustoffen ausgefüllt ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13628
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
Beschäftigt ein Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer, ist arbeitsschutzrechtlich der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch, dass er Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Beschäft ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815