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Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Unter der Nummer 2.2 des Anhangs ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs ArbStättV gilt folgendes:"1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht an den Stopptaster finden sich in Anhang 3 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Nach A 3.6 gilt, dass um über die Farbgebung auch die betreffende Funktion kenntlich ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
. Also hier entweder A, AB oder B. In Tabelle 3 werden die für die Grundausstattung je Grundfläche errechneten Löschmitteleinheiten festgestellt, wobei nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. Die ASR A2.2 beschreibt im Anhang 2, Beispiel 4 einen Fall, bei dem ausschliesslich für die Grundausstattung als auch für die erhöhte Brandgefährung ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
Ein Feuererlaubnisschein ist ein spezieller Arbeitserlaubnisschein für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr. In staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wird für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, explizit ein Arbeitserlaubnisschein gefordert.So bestimmt Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 4855
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit hrem Anhang heranzuziehen. Im Anhang unter dem Punkt 4.3 Erste-Hilfe-Räume ist nachzulesen, dass Erste-Hilfe-Ausstattung neben dem Erste-Hilfe-Raum überall dort aufzubewahren ist, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern. Sie muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." in Verbindung mit Anhang Nummer 2.2 ArbStättV"2.2 Maßnahmen gegen Brände (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
Eine verbindliche Mindesthöhe ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. Ob sich diese aus dem Baurecht ergibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":(1) Arbeitsstätten müssen je ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096